In Österreicht besteht Unterrichtspflicht. Das bedeutet, dass jedes Kind (üblicherweise ab 6 Jahren) entweder eine Schule besuchen muss, oder z.B. zu Hause unterrichtet werden kann, wenn dieser Unterricht demjenigen gleichwertig ist, der in Schulen geboten wird. Die Unterrichtspflicht wurde sie in der Allgemeinen Schulordnung 1774 (Maria Theresia) auf 6 Jahre festgelegt, im Reichsvolksschulgesetz 1869 auf 8 Jahre und im Schulgesetzwerk 1962 auf 9 Jahre erweitert. Die Unerrichtspflicht ist in Österreich nicht nur gesetzlich, sondern verfassungsrechtlich verankert.
Wie sieht die Abmeldung zum häuslichen Unterricht aus?
Die Erziehungsberechtigten müssen vor Beginn des Schuljahres eine Anzeige beim Stadtschulrat machen, dass ihr Kind zuhause unterrichtet wird. Gewährleistet werden muss (neben formalen Kriterien) nur die Gleichwertigkeit des Unterrichts.
Am Ende des Schuljahres müssen die Schüler eine Prüfung (Volksschule) bzw. ein bis zwei Prüfungen ablegen (je nach Schulstufe und Unterrichtsfach mündlich und/oder schriftlich).
Das Zeugnis wird Ende des Schuljahres ausgestellt, dieses müssen die Eltern bei der zuständigen Bildungsdirektion vorlegen und vor Beginn des nächsten Schuljahres erneut Anzeige zur Teilnahme an häuslichem Unterricht ausfüllen und überreichen (dies reicht per Email).
Wo werden Schüler, die häuslich unterrichtet werden, geprüft?
Früher konnte man sich als Elternteil die Schule, die Ende des Schuljahres das Schulkind abprüft, gewissermaßen aussuchen.
Seit dem Schuljahr 2019/2020 werden Schüler, die häuslich unterrichtet werden, einer Schule "zugewiesen". Dies geschieht je nach Meldeadresse.
Bildungsdirektion Wien, Verordnungsblatt 2, Jahrgang 2019, Ausgegeben am 1. Februar
Bis dato gibt es noch keine Verordnung der Bildungsdirektion Wien, laut welcher sich die Voraussetzungen für die Anzeige zur Teilnahme an häuslichem Unterricht geändert hätte.
Wann erfahren Eltern von Schülern, die häuslich unterrichtet werden, von den angekündigten Verschärfungen?
Text: Sabine Stenzenberger
Bild: Bildungsminister Heinz Faßmann. "Gemeinsam mit dem Alois Mock Institut veranstaltete das Land Niederösterreich ein Symposium zur Zukunft des Wohnens in Niederösterreich. Wohnbau-Landesrat Karl Wilfing eröffnete die hochkarätige Veranstaltung." Quelle: Karl Wilfing from Poysdorf, Österreich. Creative Commons Attribution. 2018