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paulpanzer
10.04.2024 17:59:55 paulpanzer hat ein Thema kommentiert Natürliches Lustmittel für die Frau: Ich nutze regelmäßig meine Mia, 170cm, blond und jederzeit willig
frank100
05.04.2024 20:29:38 frank100 hat ein Thema kommentiert Helfen:  Hallo,   eine andere Mögichkeit wäre Geld zu verdienen mit Bitcoin. Hier gibt es Methoden, wo man automatisch Handeln kann. Eine dieser haben wir getestet. Das ist zum Beispiel Bitcoin Revolution.
frank100
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jabla
22.03.2024 13:14:48 jabla hat ein Thema kommentiert Outfit bei Vorstellungsgespräch: Beim Bewerbungsgespräch meines Bruders reichte ein schickeres Hemd und eine einfarbige Jacke aus. Es kommt halt immer drauf an, in welcher Branche du arbeitest. Bei Unternehmsberatungen etc muss mal halt viel schicker erscheinen als bei einem Umzugsunternehmen zum Beispiel.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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01.12.2020  |  Kommentare: 0

Verfassungsgerichtshof übt Willkür - haben Kurz und Co mit ihrer Geringschätzung des Verfassungsgerichtshofes recht?

Verfassungsgerichtshof übt Willkür - haben Kurz und Co mit ihrer Geringschätzung des Verfassungsgerichtshofes recht?
Der Verfassungsgerichtshof täuscht die Öffentlichkeit und sperrt einfach die Einlaufstelle

Der Verfassungsgerichtshof täuscht die Öffentlichkeit indem er, spät aber scheinbar doch Covid 19 Verordnungen über Zutritte zu Geschäften und anderen aufhebt, allerdings mit Fristsetzung bis 31.12.2020 und diese somit, sogar anfechtungsfest bis 21.12.2020 in Kraft läßt, also keine Spur von tatsächlicher Aufhebung.



Im jetzigen lockdown bis 6.12.2020, der keineswegs mit Aufhebung oder Verlängerung von Fristen, auch nicht des Verfassungsgerichtshofes verbunden ist, sperrt dieser als einziges Gericht, auch keine Behörde macht dies, einfach die persönliche Zustellung bei der Einlaufstelle/Portier.

Ich habe dies nicht geglaubt und umgehen nachgefragt, dazu nachstehend der emailverkehr, der nichts mit dem Spruch auf der Rückwand des Sitzungsaales, fast wörtlich der Grundrechtssatz der Verfassung - Ihr Recht geht vom Volk aus zu tun hat - sondern wir sind wir - wer ist schon das Volk!

Ulrike Müller

Fotorechte Verfassungsgerichtshof Katharina F. Rossboth

Betreff     Verfassungsgerichtshof - die Namenlosen
Von     <presse-et-die-frau.com>
An     <C.Mayrbaeurl-et-vfgh.gv.at>
Datum     2020-12-01 13:29

Verfassungsgerichtshof - die Namenlosen

Sehr geehrte Frau Mag. Mayrbäurl,

Danke für die umgehende, allerdings unbefriedigende Antrwort.

Gibt es eine sachliche, verfassungskonforme Begründung, dass NUR der Verfassungsgerichtshof, und sonst kein Gericht und keine Behörde, die Entgegennahme von Schriftstücken verweigert?

Es ist unstrittig ungefährlicher bei der Einlaufstelle/Portier abzugeben, als sich in die Menschenansammlung eines Poststelle (das sind überdies keine Ämter mehr, auch wenn umgangssprachlich täuschend so bezeichnet) zu begeben, oder ist der Verfassungsgerichtshof anderer Meinung?

Gibt es eine sachliche, verfassungskonforme Begründung ein Privatperson auf das ERV zu verweisen zu dem eine Privatperson keinen Zugang hat?

Gibt es eine sachliche, verfassungskonforme Begründung ein Privatperson an einen privaten Dienstleister, die Post AG, zu verweisen?

Laut https://www.vfgh.gv.at/service/anlaufstellen/geschaeftsstelle.de.html ist die Tätigkeit der Geschäftsstelle, wie bei allen Gerichten, nicht die Tätigkeit einer Einlaufstelle, wird dies unrichtig dargestellt?

https://www.vfgh.gv.at/service/anlaufstellen/geschaeftsstelle.de.html

Die Geschäftsstelle ist für den Parteienverkehr bis inklusive 6. Dezember 2020 geschlossen. Wir bitten Sie, Ihr Anliegen jederzeit per E-Mail (vfgh@vfgh.gv.at) zu übermitteln.

Nach dem 6. Dezember 2020 ist die Geschäftsstelle voraussichtlich wieder von Montag bis Freitag, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr für den Parteienverkehr geöffnet. Hier können schriftliche Anträge persönlich eingebracht werden; Sie können diese aber auch per Post an den Verfassungsgerichtshof schicken. Von der Geschäftsstelle erhalten Sie das – von der Homepage auch herunterladbare – Formular für die Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages und die Abgabe eines Vermögensbekenntnisses. Ein derartiger Antrag kann in der Geschäftsstelle auch zu Protokoll gegeben werden. Wenn Sie Einsicht in Ihren Akt nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Telefon: + 43 (1) 53 122 8111

Dass allen bewusst ist, dass es nicht korrekt abläuft, ergibt sich aus der Namenlosigkeit, oder sieht der Verfassungsgerichtshof dies anders? Warum werden keine Namen bekannt gegeben?

Willkür widerspricht dem Art 7 des Bundesverfassungsgesetzes - ist der Verfassungsgerichtshof von diesem Willkürverbot ausgenommen?

Mit herzlichem Dank für Ihre bisherige und weitere Antwort, mit freundlichen Grüßen

Ulrike Müller

 
      
      
      
      
      Betreff     AW: Verfassungsgerichtshof - die Namenlosen
Von     Mayrbäurl Cornelia Mag. phil. <C.Mayrbaeurl-et-vfgh.gv.at>
An     presse@die-frau.com <presse-et-die-frau.com>
Datum     2020-12-01 13:09

Sehr geehrte Frau Müller,

 

Sie haben völlig recht, dass es auch trotz der Covid-Pandemie möglich sein muss, Anträge an den VfGH zu stellen!

 

Das ist auch der Fall, wie wir auf dieser Seite darstellen:

https://www.vfgh.gv.at/VfGH_Covid-19.de.html

Wir bitten hier, Anträge etc. entweder per Post zu senden oder sie elektronisch einzubringen. (Auf diese Seite gelangen Sie direkt von der Startseite, nämlich mit einem Klick auf den Kasten "Covid-19: Auch unter den geänderten Rahmenbedingungen…)

 

Ich bedaure, dass Sie den Hinweis nicht finden konnten und wir werden prüfen, ob wir diesen Punkt auf unserer Webseite deutlicher darstellen können. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis, dass der VfGH jedes Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bzw. persönliche Kontakte vermeiden will. Das bezieht sich nicht nur auf die Kontakte mit der "Außenwelt", sondern auch auf die interne Arbeitsweise, bei der wir viel umgestellt haben, um die Zahl der persönlichen Kontakte zu minimieren. So ist es auch gelungen, dass der VfGH seine Arbeit, z.B. das Behandeln von Anträgen, nach wie vor im gleichen Tempo wahrnimmt wie zu normalen Zeiten.

 

Sind damit Ihre Fragen bzw. Ihr Anliegen geklärt? Falls nicht, rufen Sie mich bitte an!

 

Freundliche Grüße,

 

Cornelia Mayrbäurl

 


Mag. Cornelia Mayrbäurl

Mediensprecherin/Spokesperson

 

VERFASSUNGSGERICHTSHOF

Freyung 8, 1010 Wien

Tel.: +43 (1) 53 122 1016

E-Mail: c.mayrbaeurl-et-vfgh.gv.at  

Website: www.vfgh.gv.at  


Von: presse-et-die-frau.com
Gesendet: Dienstag, 1. Dezember 2020 12:35
An: Mayrbäurl Cornelia Mag. phil.
Betreff: Verfassungsgerichtshof - die Namenlosen


Verfassungsgerichtshof - die Namenlosen

Sehr geehrte Frau Mag. Mayrbäurl,


============Original Text vom 01.12.2020 07:12:00============
>

Verfassungsgerichtshof - die Namenlosen

Sehr geehrte Frau Mag. Mayrbäurl,

Es ist derzeit keine "Fristlose"-Zeit, dennoch ist die übliche Vorgangsweise, Abgabe beim Protier, der dann das Schriftstück übernimmt und nach einiger Zeit mit der gestempleten Rubrik zurückkommt nicht möglich.

Auf der webpage steht nur, dass der Parteienverkehr der Geschäftsstelle, kein Wort von der Einlaufstelle, bis 6.12.2020 nicht gegeben ist.

https://www.vfgh.gv.at/service/anlaufstellen/geschaeftsstelle.de.html

Die Geschäftsstelle ist für den Parteienverkehr bis inklusive 6. Dezember 2020 geschlossen. Wir bitten Sie, Ihr Anliegen jederzeit per E-Mail (vfgh@vfgh.gv.at) zu übermitteln.

Nach dem 6. Dezember 2020 ist die Geschäftsstelle voraussichtlich wieder von Montag bis Freitag, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr für den Parteienverkehr geöffnet. Hier können schriftliche Anträge persönlich eingebracht werden; Sie können diese aber auch per Post an den Verfassungsgerichtshof schicken. Von der Geschäftsstelle erhalten Sie das – von der Homepage auch herunterladbare – Formular für die Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages und die Abgabe eines Vermögensbekenntnisses. Ein derartiger Antrag kann in der Geschäftsstelle auch zu Protokoll gegeben werden. Wenn Sie Einsicht in Ihren Akt nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Telefon: + 43 (1) 53 122 8111

Entgegen dieser "Anleitung" sind emails wohl nicht rechtswirksam - oder hat sich dies geändert?

Die Dame in der Geschäftsstelle, der Portier, die Stelle von ganz oben die der Portier erwähnt sind alle namenlos und weigern sich den Namen zu nennen.

Beim Verwaltungsgerichtshof, bei allen anderen Gerichten und Behörden ist selbstverständlich der Einlauf möglich.

Die Partei muss dann das Schriftstück vor die Tür legen und ein Foto als Zustelliungsnachweis machen, der Portier erklärt er werde es liegen lassen.

Die Dame von der Geschäftsstelle, sagte noch es solle beim Portier geläutet werden als sie um ihren Namen gebeten worden war, was dere Portier entgegenete mit, was die Dame von der Geschäftsstelle sagt ist egal, er habe von ganz oben nach rückfrage erklärt bekommen, nichts anzunehmen.

Ich werde umgehend berichten wie der Verfassungsgerichtshof den Spruch im Sitzungssaal - Ihr Recht geht vom Volk aus - faktisch auslegt.

Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen

Ulrike Müller

 

 

 

Mediensprecherin
Mag. Cornelia Mayrbäurl
Telefon: +43 (1) 53 122 1016
c.mayrbaeurl-et-vfgh.gv.at
Verfassungsgerichtshof Österreich
Freyung 8, 1010 Wien, Tel +43 1 531 22 - 0, vfgh@vfgh.gv.at

 
Für den Inhalt verantwortlich Bernhard Lanz


 

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