Immer wieder kommt es vor, dass jemand mit mehr oder minder gut Bekannten auf Sauftour geht, diese finanziert und dann bei fortgeschrittener Stunde von seinen Gästen misshandelt wird. So geschehen im März 2011 in Retz in Niederösterreich. Drei junge Frauen gingen mit einem psychisch behinderten 40-jährigen Mann auf dessen Kosten auf eine Gasthaus-Tour. In den Morgenstunden kamen die 3 Frauen und der Behinderte betrunken in der Wohnung des Bruders einer der Angeklagten an. Hier ritt der Teufel dann das weibliche Trio und sie setzten den Einfall, das Spiel mit dem Wehrlosen hier vor Ausschluss der Öffentlichkeit, sozusagen im Geheimen auf die Ebene von harten Geschlechtsorganen, Fäusten und Schlägen zu bringen, brutal um. Die Frauen misshandelten und schändeten den behinderten Mann. Dem Trio war offenbar Sex alleine zu wenig und sie konnten in ihrer Enthemmung der Verlockung der Luststeigerung durch Sadismus nicht widerstehen.
Es kamen zwei Triebe zusammen: Zuerst der Lusttrieb, als eine der Frauen auf die Idee kam: „Ziehen wir ihm die Hose runter!“ Danach hätte der Behinderte angeblich den Missbrauch über sich ergehen lassen, bevor er geschlagen wurde. Denn es ist schwer vorstellbar, dass der geprügelte Mann ein erigiertes Glied zusammenbrachte - es sei denn, er wäre sadomasochistisch veranlagt, was sehr unwahrscheinlich ist. In oben genannter Abfolge hätte der Behinderte das mitgemacht, wovon die meisten Männer träumen: einen Penis unmittelbar hintereinander in drei verschiedene Scheiden hineinzustecken, sozusagen rudlpudern (auf steirisch= Gruppensex).Die Frage ist, hat der Behinderte die Frauen schon beim Sex angefleht aufzuhören oder erst als sie ihn schlugen. Nebenbei mag auch mitspielen, dass eine der Täterinnen selbst einen behinderten Bruder hat, gegen den sie möglicherweise bereits einige Wut, die das erzwungene Schön-Tun mit einem Behinderten in der Gut-Menschen-Gesellschaft mit ihrer Netiquette nebenbei erzeugt, aufgestaut hatte. Diese hätte sie dann an einem Stellvertreter ausgelassen. Haben die drei dann mit dem Kochlöffel auf den Penis des Opfers eingeschlagen? Oder haben sie ihn in ihrer Geilheit massiert und rhythmisch das Handwagerl geschoben (= auf kärntnerisch: wichsen)? Zum Zweiten tritt der Machttrieb zutage über einen anderen Menschen ungezügelt verfügen zu können, was in diesem Fall das Prügeln mit den Besenstielen und dem Kochlöffel bedeutete. Der kippende Punkt scheint zu sein, dass die Eingeladenen bei einer stark, aber noch nicht besinnungslos fortgeschrittenen Alkoholisierung merken, dass sie wesentlich stärker sind als der Einladende. Hier steigerte sich das Machtgefühl, weil die Täterinnen wussten, ihr Opfer ist in eine von ihnen verliebt.
Volle Enthemmung vor einem Zuschauer und dem Handy
Und der (eventuell sogar ebenfalls behinderte?) Bruder der Hauptangeklagten schaute dem Treiben zu. „Wenn du etwas sagst, bist du nicht mehr unser Freund“, trichterte ihm eine der jungen Frauen ein. Einmal rasend, erhörten sie das Flehen des 40-Jährigen, doch bitte aufzuhören, nicht. Gleichsam im Gegenteil filmten sie die Gräueltat mit dem Handy. Die Täterinnen droschen so hart auf ihn ein, dass ein Besenstiel brach und einer verbogen wurde. Auch mit einem einen Kochlöffel traktierten sie ihn. Der Behinderte war dermaßen eingeschüchtert, dass er selbst die Untaten an ihm zunächst verschwieg. Doch seiner Betreuerin fielen die Verletzungen ihres Schützlings auf: ein gebrochener Finger und blauer Flecken. Daraufhin wurde Anzeige erstattet.
Auf dem Foto der drei Angeklagten aus dem Gerichtssaal ist zu erkennen, dass zumindest die stroh- oder wasserstoffblonde Frau eine höhere Schmerzschwelle besitzen dürfte: Aus ihrem tiefen Dekollete wölbt sich ein üppiger Busen, dessen linke Hälfte eine über 10 cm lange und ca. 5 cm breite Tätowierung ziert (die möglicherweise bis zur Brustwarze reicht). An dieser empfindlichen Körperstelle einen Ätzstab wirken lassen, zeugt nicht gerade von Mimosentum.
In den Zeiten des Matriarchats müsste es eigentlich häufiger zu Vergewaltigungen von Frauen an Männern gekommen sein. Nachdem nicht nachweisbar ist, ab welchem Zeitpunkt sich der Penis eines vergewaltigten Mannes in der Scheide einer Vergewaltigerin wohlfühlt bzw. ab wann eine vergewaltigte Frau kurzfristig ihrem Peiniger ausliefert und auch zwecks Schmerzlinderung ihr Scheidensekret ausstößt, gehen die Richter vom Beginn der Handlung aus. D. h. ob mit jemand gegen seinen Willen eine Geschlechtshandlung begonnen wurde.
In Summe hat der 40-jährige Mann einen Schock fürs Leben für seine Liebes-Gefühle erlitten. Wegen ihres Alters erhielten die Angeklagten milde, hauptsächlich bedingte Strafen. Zu milde, wie manche meinen. Denn der Missbrauch durch Frauen bekommt leichte Strafen, während bei einem umgekehrten Fall, wenn 3 Männer über eine behinderte Frau hergefallen, die Strafe sicher höher ausgefallen wäre.
Panorama von Vergewaltigungen von Männern durch Frauen
Generell fällt es den meisten Menschen schwer, sich eine Vergewaltigung von Männern durch Frauen vorzustellen. Denn wenn der Mann nicht will, laufe doch gar nichts. Dem ist biologisch und juristisch entgegenzuhalten, dass man keinen erigierten Penis haben muss, wenn man als Mann vergewaltigt wird.
Zumindest in Einzelfällen gibt es konkrete Schilderungen. In einem Beispiel schildert ein Mann, dass sich nach einer Party eine verquere Situation ergeben habe. Er ließ ein Mädchen in sein Bett liegen, weil alles voll war und sie sonst auf dem Boden hätte schlafen müssen. Im Unterschied zu ihm war das Mädchen nicht angetrunken und stellte mit einigen gekonnten Griffen eine Latte bei ihm her. Obwohl der Mann null Begierde auf diese gar nicht hübsche Frau hatte, kam er trotz Alkoholabfüllung und Abscheu prompt. Anzunehmen, sein Körper und sein Unterbewusstsein fanden diese Ausnahmesituation vollgeil.
Beim Thema Vergewaltigung durch Frauen ist die Dunkelziffer enorm hoch. So hatte sich im Ruhrgebiet eine Frauengruppe eine Zeitlang über Männer hergemacht. Erst als sie den falschen erwischten, einen jungen Mann kurz vor seiner Hochzeit, flogen die Sex-Gang auf: Der Mann ging zur Polizei und gab eine Anzeige auf. Lange hat es deswegen gedauert, weil als Mann zur Polizei zu gehen, und eine Anzeige wegen Vergewaltigung aufzugeben, sicherlich noch unangenehmer ist als für Frauen. Weil so eine Vergewaltigung weit seltener vorkommt, liegt die Hemmschwelle höher.
In Thailand beispielsweise vergewaltigen Frauen Männer, um sie durch ein Kind an sich zu binden. In Südafrika scheint es (Un-)Sitte zu sein, dass vom Baby bis zur Greisin niemand vor Vergewaltigungen sicher ist. Doch am wenigsten können vergewaltigte Männer auf Gerechtigkeit hoffen. Diese Delikte werden von den Behörden im Land am Kap nicht einmal erfasst, geschweige denn verfolgt.
Von der Kriegsgefangenschaft in Russland kursieren Gerüchte, die von Vergewaltigungen von männlichen Gefangenen durch weibliche Aufseherinnen berichten. Es soll sich so abgespielt haben: Eine dieser Kolchosenarbeiterinnen lockte den Gefangenen in einen Schuppen und machte ihn im Heu richtig heiß. Vor der Ejakulation jedoch preschten andere Frauen aus ihren Heuverstecken hervor. Im Handumdrehen banden sie den erigierten Penis gleich nach den Hoden ab, damit die Schwellkörper nicht ihre Blutfüllung verlieren konnten. Daraufhin setzten sie gleichsam massenweise den Ständer zur eigenen Befriedigung ein. Vorwürfen, dabei handele es sich um die Phantasie eines Sadomasochisten, ist entgegenzuhalten, dass es eben wegen des kriegsbedingten Männermangels viele Aufseherinnen gab. Manche von ihnen nutzten ihre Machtposition gegenüber den Gefangenen sexuell aus.
WaHo
Unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Sexualdelikten
Kürzlich diskutierte ich mit männlichen Juristen-Kollegen über einen Häftling, der in der Gefängniszelle seinem Mithäftling eine Flasche in den Hintern steckte. Er bekam eine Zusatzstrafe von 2 Jahren. Ohne den Akt zu kennen, erschien mir als Frau die Strafe zu milde, während sämtliche männliche Kollegen die Strafe für viel zu hart ansahen.
Das Verbrechen der Vergewaltigung im österreichischen Strafrecht ist bei Vorliegen des Rechtfertigungsgrundes der Einwilligung straffrei. Das heißt, eine anfängliche Nicht-Zustimmung kann im Weiteren zur Zustimmung werden.
Mir scheint, dass diese Einwilligung bei Frauen seltener bei Männern angenommen wird.
Eine mögliche Ursache mag darin liegen, dass Männern zumindest unterschwellig zugestanden wird, häufig sexuell aktiv zu sein, während von Frauen bevorzugt Keuschheit erwartet wird. Diese gesellschaftskonforme, aber unehrliche Sicht der weiblichen Sexualität führt unweigerlich dazu, dass Frauen viel seltener als Männern eine innere Einwilligung nach außen zugeben.
Die Frage, ob ein Penis in die Vagina einer Frau eindringen kann, wenn diese nicht geil ist, wird ähnlich zu beantworten sein, wie die Frage, ob ein Penis steif werden kann, wenn der Mann es nicht will. Aus bio-psychologischer Sicht wird beides, wenn überhaupt möglich, äußerst schwierig sein.
Da Sexualdelikte häufig mit Körperverletzungen einhergehen, muss weiters hinterfragt werden, ob ein Penis trotz Gewalt steif und eine Vagina trotz Gewalt feucht werden kann. Dies wird zumindest bei sadomasochistisch „veranlagten“ Menschen zu bejahen sein.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass sadomasochistische Sexualpraktiken nicht unter Strafe gestellt sind, was bei Strafrichtern manchmal in Vergessenheit zu geraten scheint.
Lediglich die Nötigung zu Beischlaf oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung, zum Beispiel mit Gewalt, ist strafbar. Das heißt, dem Geschlechtsverkehr muss Gewalt, Entziehung der persönlichen Freiheit oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben vorausgehen und zwar zu dem einzigen Zweck, den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vollziehen zu können. Wird der Entschluss, den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vollziehen zu wollen, erst nach der Körperverletzung gefasst, fehlt der Vorsatz in Bezug auf die obigen Tatbestandsmerkmale.
Da es für Richter kaum möglich ist, herauszufinden, ob der Entschluss zum Beischlaf oder einer gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung vor Beginn der Nötigung gefällt wurde, wird häufig Vorsatz angenommen, obwohl hierfür hinreichende Gründe fehlen.
Aber auch beim Thema Gewalt unterscheiden sich die Ansichten über von Männern und Frauen begangene Gewalt. So ist ein Mann, dem die Hand auskommt, gewalttätig, während eine Frau vielleicht hysterisch, aber nicht gewalttätig, ist.
Diese und andere gesellschaftskonformen, aber unrichtigen Annahmen sind genauso unfair wie die ungleiche Bestrafung für dieselben Straftaten, je nachdem ob von Männern oder Frauen begangen.
BaSa