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apooa
23.02.2026 16:03:16 apooa hat ein Thema kommentiert Harry Potter verabschiedet sich:  Online-Gaming in Deutschland kann unterhaltsam sein, wenn man bewusst und informiert entscheidet. Nicht jeder Club passt zu jedem Spieler, und es ist sinnvoll, sich Zeit für die Auswahl zu nehmen. Touch Casino ist eine Möglichkeit, die von manchen Nutzern geschätzt wird, aber auch hier sollte man eigene Erfahrungen sammeln und verantwortungsvoll spielen. Der richtige Club ist derjenige, der zu den individuellen Erwartungen passt und ein faires Spielerlebnis ermöglicht.
apooa
23.02.2026 16:02:49 apooa hat ein Thema kommentiert Was habt ihr euch heute angeschaut?:  Die Auswahl eines Online-Spielclubs in Deutschland ist eine persönliche Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt. Spielvielfalt, Nutzerfreundlichkeit und Zahlungsmöglichkeiten spielen eine große Rolle. Buran Casino gehört zu den Plattformen, die oft diskutiert werden, doch es lohnt sich, mehrere Optionen zu vergleichen. Ein guter Club sollte Transparenz bieten und ein Umfeld schaffen, in dem Spieler sich wohlfühlen – ohne Druck oder undurchsichtige Regeln.
apooa
23.02.2026 16:01:19 apooa hat ein Thema kommentiert Leckereien in Berlin gesucht!:  Wer in Deutschland nach einem passenden Online-Spielclub sucht, sollte nicht nur auf Boni achten, sondern auch auf langfristige Seriosität. Manche Clubs locken mit hohen Angeboten, doch die Bedingungen können kompliziert sein. Wunderino Casino wird gelegentlich empfohlen, aber auch hier gilt: Erfahrungen können variieren, und eine gründliche Recherche schützt vor Enttäuschungen. Entscheidend ist, ein Angebot zu finden, das sowohl Spaß als auch Sicherheit bietet.
apooa
23.02.2026 16:00:56 apooa hat ein Thema kommentiert Tipps für Museumsbesuche in Linz?:  Im deutschen Markt gibt es viele Online-Spielclubs, doch nicht alle bieten ein faires Umfeld und transparente Bedingungen. Wichtig ist, auf Lizenzierung und Spielerbewertungen zu achten, bevor man sich entscheidet. Eine interessante Option ist Duxcasino Casino, das oft für seine Vielfalt an Spielen erwähnt wird. Trotzdem sollte man immer selbst prüfen, ob die Plattform den eigenen Erwartungen entspricht und verantwortungsbewusst spielen.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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25.06.2018  |  Kommentare: 0

Beweissicherung auch bei Parteieneinvernahmen

Beweissicherung auch bei Parteieneinvernahmen
Mängel in der Richterausbildung?

Abweisung Beweissicherungsantrag Rat Mag. Maierhofer zu 18 Nc 6/18t vom 15.2.2018: 

„Hinzu kommt, dass Helene Wasner in einem Teil der oben angeführten Verfahren selbst als Klägerin auftritt, weshalb ihre Einvernahme als Partei in diesem Zusammenhang nicht möglich ist, zumal sich aus dem klaren Wortlaut des § 384 Abs 1 ZPO ergibt, dass lediglich die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, nicht jedoch Parteien, von einer Beweissicherung umfasst sind. Diesbezüglich wird auch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vom 18.02.1935, EvBl 1935/256, verwiesen.“

OLG, Beschluss Beweissicherungsantrag zu 41 Cg 6/18y bzw. 4 R 82/18p vom 13.6.2018:
 

Binnen vier Monaten liegen in puncto Beweissicherungsantrag zwei völlig unterschiedliche Entscheidungen vor. Der Richter des BG Liezen kam zur Erkenntnis, dass die Beweissicherung  NUR auf Zeugeneinvernahmen anzuwenden sei. Nicht möglich sei die Beweissicherung bei Parteieneinvernahmen.
 
Der Senatspräsident des Oberlandesgerichts Graz, Dr. Rothenpieler, sowie die Senatsmitglieder, Richterinnen Dr. Angerer und Mag. Zeiler-Wlasich wiederum gelangen zur Erkenntnis, dass die Beweissicherung auch auf die Parteieneinvernahme anzuwenden ist.
 
Diese Rechtsansicht der OLG Graz erscheint auch logisch, weil auch ein Kläger oder Beklagter bzw. dessen Rechtsnachfolger ein Recht darauf haben, dass Beweise, die ihren Prozessstandpunkt bestätigen, erhalten bleiben, auch wenn sie selbst sterben, bevor sie als Partei einvernommen werden können. Noch deutlicher wird es, wenn es mehrere Parteien gibt, und die überlebende Partei das Verfahren fortführen muss, ohne dass ihr der Beweis der Aussage der verstorbenen Partei zur Verfügung steht.
 
In Österreich dauern Gerichtsverfahren extrem lange. Es kann passieren, dass es auch Jahre dauert, bis es überhaupt zu einer Parteieneinvernahme kommt. Gerade bei alten oder kranken Menschen ist der Faktor Zeit eine wesentliche Komponente.
 
Die Frage ist nur, und hier scheint es ein Problem der Richter-Ausbildung zu geben, warum ein Richter des Bezirksgericht Liezen nicht weiß, dass es die überwiegende und überzeugende Ansicht laut Lehre ist, dass die Beweissicherung auch für Parteien gilt.
 
Weiters scheint auch überprüfenswürdig, warum Rag Mag. Maierhofer vom Bezirksgericht Liezen eine Entscheidung aus dem Jahre 1935 für seine Begründung heranzieht. Die Jahre ab 1933 bis 1945, also die so genannte „Nazi-Zeit“, sind gerade dadurch gekennzeichnet, dass Menschen- und Parteienrechte praktisch inexistent waren. Eine Entscheidung aus einer Zeit der Diktatur heran zu ziehen und noch dazu als einzige Belegentscheidung (!) zu zitieren wirft kein gutes Licht auf die österreichische Nachkriegsrechtsprechung.
 
Der Rechtsuchende muss sich auf Gerichte und Richter verlassen können und es muss ihm auch durch das Verhalten und die Entscheidungen der Richter möglich sein, diese zu respektieren.
 
Manche mögen hier ein zu vernachlässigendes Detail ersehen. Das stimmt aber nicht. Es hängen oft Existenzen von Urteilen ab. Wird zu Unrecht die Beweissicherung unter dem Vorwand, dass diese auf Parteien nicht anwendbar ist, und stirbt diese Partei sodann, ohne eine Aussage gemacht zu haben, kann dies verfahrensentscheidend sein.
 
Auch Parteien müssen vor Gericht die Wahrheit sagen, genauso wie deren Rechtsvertreter nur wahres Vorbringen erstatten darf. Alles andere wäre Prozessbetrug.
 
Wenn man also die Parteienaussagen genauso ernst nimmt, wie die Zeugenaussagen und nicht der Meinung ist: „Das ist eine Partei. Der kann sagen, was er will. Das muss nicht wahr sein.“, dann muss man unweigerlich zum Schluss kommen, dass der Beweissicherungsantrag auch für die Parteien gelten muss.


Titelbild: Paragraph, Autor: G Ambrus (zugeschnitten)


 

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