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jesekec515
16:15 jesekec515 hat ein Thema kommentiert Extravagantes, edles Brautkleid gesucht:  Hallo zusammen! Bei der Bewertung einer Online-Plattform schaue ich zuerst, ob die wichtigsten Informationen schnell zu finden sind. Gerade bei Glücksspielangeboten sollten Teilnahmebedingungen, Altersbeschränkungen und Hinweise zu möglichen Verlusten verständlich erklärt werden. Bei Casino Kassel würde ich mir deshalb zunächst einen Überblick über die verfügbaren Informationen verschaffen. Anschließend wäre für mich entscheidend, wer hinter der Website steht und ob der Betreiber in Deutschland offiziell zugelassen ist. Eine ansprechende Gestaltung allein sagt schließlich wenig über die Seriosität eines Dienstes aus. Auch die Möglichkeiten, persönliche Spielgrenzen festzulegen, würde ich bei meiner Einschätzung berücksichtigen.
volohovicc
12:50 volohovicc hat ein Thema kommentiert Artgerechte und natürliche Hundeernährung:  Mich haben ausländische Anbieter immer abgeschreckt, deshalb spiele ich nur noch beim lizenzierten Casino Lugano. Die Live-Dealer Tische sind wirklich beeindruckend und bringen echtes Flair nach Hause. Wenn man über lugano casino einsteigt, merkt man direkt den hohen Schweizer Sicherheitsstandard. Alles wird transparent in echten Franken abgerechnet. Ich hatte richtig Glück beim Roulette und der gesamte Gewinn wurde mir ohne lästige Rückfragen sofort auf mein UBS Konto ausbezahlt. Wirklich extrem seriös.
volohovicc
12:29 volohovicc hat ein Thema kommentiert Arbeit oder Prostitution?:  Als Basler kenne ich das echte Grand Casino natürlich bestens, aber die Online-Version ist für den Alltag einfach praktischer. Ich habe mich gestern über Grand Casino Basel angemeldet und direkt mit TWINT mein Konto in Schweizer Franken aufgeladen. Die Plattform läuft super stabil und bietet genau die Spiele, die man auch aus dem echten Casino am Flughafen kennt. Meinen kleinen Gewinn vom Blackjack habe ich mir sofort auf mein Konto bei der Basler Kantonalbank überweisen lassen. Absolut seriös und extrem schnell.
saress
07:27 saress hat ein Thema kommentiert World Press Photo 2009:  Neulich wollte ich meine Notizen über digitale Werbeaktionen ergänzen. Bei der Suche nach Beispielen begegnete mir spinbetter bonus. Ich beschäftigte mich mit dem Thema der Spinbetter-Promotionen und achtete auf mögliche Einschränkungen. Für meinen Vergleich waren die Bedingungen interessanter als auffällige Werbeversprechen.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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Für alle, die gerne unterwegs sind!
 
 
25.06.2018  |  Kommentare: 0

Beweissicherung auch bei Parteieneinvernahmen

Beweissicherung auch bei Parteieneinvernahmen
Mängel in der Richterausbildung?

Abweisung Beweissicherungsantrag Rat Mag. Maierhofer zu 18 Nc 6/18t vom 15.2.2018: 

„Hinzu kommt, dass Helene Wasner in einem Teil der oben angeführten Verfahren selbst als Klägerin auftritt, weshalb ihre Einvernahme als Partei in diesem Zusammenhang nicht möglich ist, zumal sich aus dem klaren Wortlaut des § 384 Abs 1 ZPO ergibt, dass lediglich die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, nicht jedoch Parteien, von einer Beweissicherung umfasst sind. Diesbezüglich wird auch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vom 18.02.1935, EvBl 1935/256, verwiesen.“

OLG, Beschluss Beweissicherungsantrag zu 41 Cg 6/18y bzw. 4 R 82/18p vom 13.6.2018:
 

Binnen vier Monaten liegen in puncto Beweissicherungsantrag zwei völlig unterschiedliche Entscheidungen vor. Der Richter des BG Liezen kam zur Erkenntnis, dass die Beweissicherung  NUR auf Zeugeneinvernahmen anzuwenden sei. Nicht möglich sei die Beweissicherung bei Parteieneinvernahmen.
 
Der Senatspräsident des Oberlandesgerichts Graz, Dr. Rothenpieler, sowie die Senatsmitglieder, Richterinnen Dr. Angerer und Mag. Zeiler-Wlasich wiederum gelangen zur Erkenntnis, dass die Beweissicherung auch auf die Parteieneinvernahme anzuwenden ist.
 
Diese Rechtsansicht der OLG Graz erscheint auch logisch, weil auch ein Kläger oder Beklagter bzw. dessen Rechtsnachfolger ein Recht darauf haben, dass Beweise, die ihren Prozessstandpunkt bestätigen, erhalten bleiben, auch wenn sie selbst sterben, bevor sie als Partei einvernommen werden können. Noch deutlicher wird es, wenn es mehrere Parteien gibt, und die überlebende Partei das Verfahren fortführen muss, ohne dass ihr der Beweis der Aussage der verstorbenen Partei zur Verfügung steht.
 
In Österreich dauern Gerichtsverfahren extrem lange. Es kann passieren, dass es auch Jahre dauert, bis es überhaupt zu einer Parteieneinvernahme kommt. Gerade bei alten oder kranken Menschen ist der Faktor Zeit eine wesentliche Komponente.
 
Die Frage ist nur, und hier scheint es ein Problem der Richter-Ausbildung zu geben, warum ein Richter des Bezirksgericht Liezen nicht weiß, dass es die überwiegende und überzeugende Ansicht laut Lehre ist, dass die Beweissicherung auch für Parteien gilt.
 
Weiters scheint auch überprüfenswürdig, warum Rag Mag. Maierhofer vom Bezirksgericht Liezen eine Entscheidung aus dem Jahre 1935 für seine Begründung heranzieht. Die Jahre ab 1933 bis 1945, also die so genannte „Nazi-Zeit“, sind gerade dadurch gekennzeichnet, dass Menschen- und Parteienrechte praktisch inexistent waren. Eine Entscheidung aus einer Zeit der Diktatur heran zu ziehen und noch dazu als einzige Belegentscheidung (!) zu zitieren wirft kein gutes Licht auf die österreichische Nachkriegsrechtsprechung.
 
Der Rechtsuchende muss sich auf Gerichte und Richter verlassen können und es muss ihm auch durch das Verhalten und die Entscheidungen der Richter möglich sein, diese zu respektieren.
 
Manche mögen hier ein zu vernachlässigendes Detail ersehen. Das stimmt aber nicht. Es hängen oft Existenzen von Urteilen ab. Wird zu Unrecht die Beweissicherung unter dem Vorwand, dass diese auf Parteien nicht anwendbar ist, und stirbt diese Partei sodann, ohne eine Aussage gemacht zu haben, kann dies verfahrensentscheidend sein.
 
Auch Parteien müssen vor Gericht die Wahrheit sagen, genauso wie deren Rechtsvertreter nur wahres Vorbringen erstatten darf. Alles andere wäre Prozessbetrug.
 
Wenn man also die Parteienaussagen genauso ernst nimmt, wie die Zeugenaussagen und nicht der Meinung ist: „Das ist eine Partei. Der kann sagen, was er will. Das muss nicht wahr sein.“, dann muss man unweigerlich zum Schluss kommen, dass der Beweissicherungsantrag auch für die Parteien gelten muss.


Titelbild: Paragraph, Autor: G Ambrus (zugeschnitten)


 

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