An den
Verfassungsgerichtshof Österreich
Freyung 8, 1010 Wien
Sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten und Richter des Verfassungsgerichtshofes,
Soeben erreicht uns der berechtigt erboste Anruf einer Botin, die den Verfassungsgerichtshof unter Freyung 8 nicht findet.
Beim Kunstforum wurde ihr mitgeteilt, auf Freyung 8 gäbe es den Verfassungsgerichtshof nicht.
Es wurde dann Herr Menzl erreicht und der mit der Situation konfrontiert, dass diese Kenyanerin, die das als Wienerlebnis übernommen hatte, zwei Stunden lang von diversen Passanten in die Irre geschickt wurde und es mittlerweile 10 Minuten nach 15 Uhr ist.
Herr Menzl und die Damen der Einlaufstelle haben die Abgabe auch noch zu dieser verspäteten Zeit ermöglicht.
Wie kommt es dazu, dass auf www.vfgh.gv.at kein Hinweis darauf zu finden ist, dass der Eingang Renngasse 2 ist?
Und: Warum informiert man die Mitarbeiter des Kunstforums nicht tauglich?
Sowie: Warum gibt es bei Freyung 8 kein taugliches Hinweisschild?
Will der Verfassungsgerichtshof damit ausdrücken: Wir sind Beamte und wenn der Wähler das ändern will und zu einer ehrlichen Demokratie will, dann soll er gefälligst Strache oder Stronach wählen, bis dahin sind wir so wie sich auch das Parlament darstellt - Beamte oder Anwälte verbunden der SPÖ oder ÖVP, denen der Wähler egal ist und wir finden es nicht der Mühe wert, die richtige Adresse zu schreiben, denn Freyung 6 klingt "adeliger"?
Die einzig erkennbare Schlussfolgerung, auch Verfassungsrichterinnen führen zu keinem Abschied von der Monarchie, sondern der Erbadel wurde durch Politadel ersetzt.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernadette Wukounig
die-frau.com - Das Online Frauenmagazin
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Beispiele gefällig? Unter http:/w/ww.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/richter.html finden sich die Lebensgeschichten der Richter des Verfassungsgerichtshofes - eine Spur des Blutes und Schweißes durch die Gräben der Parteien und die Politiker in der Verwandtschaft.
Leitl-Staudinger heißt nicht zufällig Leitl, sondern ist verschwägert mit dem Wirtschaftskammerpräsidenten und einem der Häuptlinge der ÖVP - und so eine Spur lässt sich bei jedem Verfassungsrichter nachweisen, es kommt einem das Grauen.
Es wird Zeit, dass sich die EU-Kommission (zuständige Kommissarin ist Viviane Reding) dieser Putin-Rechtssituation in Österreich annimmt.
Übrigens lässt sich auf dieser Homepage die Position des Einganges zum Verfassungsgerichtshofes nur durch Durchlicken der Seite, in dem man sich „Über den Verfassungsgerichtshof“ und weiters das „Gebäude“ informieren will, herausfinden. Wobei man hier auch genau lesen muss, um zum gewünschten Ziel zu kommen, so steht dort: „Die offizielle Adresse des Verfassungsgerichtshofes lautet: Freyung 8. Der Eingang befindet sich auf der Seite des Gebäudes, die in die Renngasse mündet.“, mit Link zum Standort Freyung 8 (!), nicht Eingang Renngasse. Erst die architektonische Beschreibung des Gebäudes durchlesen zu müssen - beziehungsweise muss man diese erst einmal finden - um zur begehbaren Adresse des Verfassungsgerichtshofes zu kommen, ist abstrus.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, wieso die Beschreibung des Gebäudekomplexes nicht den tatsächlichen Eingang für den Jedermann beinhaltet, sondern wieder nur die Lage des Kunstforums beschrieben wird. Und selbst wenn man sich das alles durchgelesen hat, ist man sich immer noch nicht sicher, wo man tatsächlich hingehört.
Eine Odyssee
Wenn man sich, wie auf w/ww.vfgh.gv.at angegeben, zur Adresse "Freyung 8, 1010 Wien" begibt, kommt man notgedrungen zum Bank Austria Kunstforum, das zur Zeit wegen Bauarbeiten geschlossen ist.
Ansicht des Bank Austria Kunstforums auf Freyung 8, 1010 Wien.
Wenn man sich nun dazu entschließt, in die Renngasse einzubiegen, kommt man zu einer Baustelle, die von zwei Seiten zugänglich ist. Wie auf dem Foto zu sehen, gibt es auf Augenhöhe keine Hinweisschilder, die zum Verfassungsgerichtshof führen.
Ansicht des Gebäudekomplexes von der Renngasse aus. Keine Hinweisschilder in Augenhöhe.
links: Gegensprechanlage Renngasse; rechts: Haupteingang Renngasse.
links: BesucherInneneingang Renngasse, rechts: MitarbeiterInneneingang Renngasse.
Gesetzesänderungen
Unter dem Punkt "Geschichte" - http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/vfgh/geschichte.html - fällt einem folgende Passage auf:
"Das Vorschlagsrecht für die Besetzung von Richterstellen beim Verfassungsgerichtshof ist mit der B-VG-Novelle 1994 geändert worden. Die Verpflichtung des Nationalrates und des Bundesrates, dem Bundespräsidenten Dreier-Vorschläge für die Besetzung von Richterstellen zu erstatten, wurde abgeschafft. Die beiden Organe schlagen seither - ebenso wie die Bundesregierung - jeweils nur einen Kandidaten vor."
Alleine diese Gesetzesänderung sagt schon alles darüber aus, wie in unserem Land dafür gesorgt wird, dass ja der Richtige mit der richtigen politischen Farbe an die Macht kommt. Eine Vorschlagsrecht für drei verschiedene Kandidaten wird abgeschafft, um für eine Farbe Platz zu machen.
Bernadette Wukounig
Titelbild: Freyung, 4. September 2012, Foto, Eigenwerk.
Diashow: Wien-Neuling Margaret am Tag der Abgabe, Fotos, Eigenwerk, 4.9.2012.
Fotos des Kunstforumsgebäudes: Diverse Ansichten, Fotos, Eigenwerk, 4.9.2012.