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tarassito
23.03.2026 20:20:23 tarassito hat ein Thema kommentiert Mein Mann: Anders als bei einem normalen Waschbecken sitzt ein Küchenabfluss oft voller Fett und feiner Reste, deshalb bringt bloßes Spülen selten viel. In Mitte hatte ich das Thema um 14:25 Uhr in einer Teeküche. Mein Tipp für Berlin: regelmäßig Wartung einplanen, besonders wenn mehrere Leute dieselbe Leitung nutzen; das spart meist mehr als spätere Notfälle. Bei uns kam jemand über rohrreinigungberlin-24.de/ mit Kanal- und Abflussreinigung, Kameraeinsatz und kurzer Erklärung der Ursache. Die Arbeitsweise war umweltfreundlich und die Fläche wurde ordentlich hinterlassen. Nach 48 Minuten lief der Abfluss wieder normal ab.      
tarassito
23.03.2026 20:18:34 tarassito hat ein Thema kommentiert Brauch unbedingt Hilfe bei einer Abo Kündigung!:  Anders als bei einem normalen Waschbecken sitzt ein Küchenabfluss oft voller Fett und feiner Reste, deshalb bringt bloßes Spülen selten viel. In Mitte hatte ich das Thema um 14:25 Uhr in einer Teeküche. Mein Tipp für Berlin: regelmäßig Wartung einplanen, besonders wenn mehrere Leute dieselbe Leitung nutzen; das spart meist mehr als spätere Notfälle. Bei uns kam jemand über rohrreinigungberlin-24.de/ mit Kanal- und Abflussreinigung, Kameraeinsatz und kurzer Erklärung der Ursache. Die Arbeitsweise war umweltfreundlich und die Fläche wurde ordentlich hinterlassen. Nach 48 Minuten lief der Abfluss wieder normal ab.
jesekec515
22.03.2026 00:05:18 jesekec515 hat ein Thema kommentiert Adventskalender – Tür 17:  Ich bin vor ein paar Tagen in einem DE-Forum über eine längere Diskussion zu Online-Casinos gestolpert, weil ich eigentlich nur kurz etwas nachschauen wollte. In einem Beitrag wurde mitten im Text OhMySpins Casino erwähnt, was mich neugierig gemacht hat. Ich habe weitergelesen und fand gut, dass alles verständlich und ohne Übertreibung erklärt wurde. Am Ende hatte ich das Gefühl, wirklich brauchbare Infos gefunden zu haben.
apooa
19.03.2026 20:47:13 apooa hat ein Thema kommentiert Gewichtheben:  Beim Durchstöbern von Schweizer Casinos wurde mir bewusst, wie stark die Benutzerfreundlichkeit variiert. Kleine Unterschiede in der Navigation oder der Anzeige von Limits können einen großen Einfluss haben. StarVegas Casino stach heraus, weil die Seitenstruktur intuitiv war und trotzdem nicht überladen wirkte. Wer sich für einen Club entscheidet, sollte auch darauf achten, wie klar Informationen wie Auszahlungsquoten oder Spielregeln präsentiert werden, nicht nur auf das äußere Erscheinungsbild.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

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