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tavidayy
24.11.2024 08:57:13 tavidayy hat ein Thema kommentiert Die Handlung des Spiels CSGO und die Essenz:  Vegyen részt a sportfogadásban https://most-bet.hu/bonuszok nemrég kezdtem, és váratlanul rájöttem, hogy ez egy nagyon érdekes és jövedelmező módszer. Miután elkezdtem tanulmányozni a statisztikákat és alkalmazni az eseményelemzést, gyakran kezdtem kitalálni a mérkőzések eredményeit. Ez ahhoz vezetett, hogy a havi jövedelmem növekedni kezdett, és úgy döntöttem, hogy folytatom ezt az utat, örömet és extra pénzt szerezve.
talharizwaan
09.11.2024 13:32:00 talharizwaan hat ein Thema kommentiert Immobilienmakler:  Hi! For real estate in the Hanover area, I recommend checking local listings or asking for referrals. Also, if you're interested in EPL??, there are great sports services available online!
livia
30.10.2024 22:32:25 livia hat ein Thema kommentiert Ideen für Mini-Gästezimmer: [QUOTE=wedon]  Guten Abend :)  Wie sieht es denn nun im Gästezimmer aus?  Ich muss den meisten hier wirklich zustimmen, ,man kann sich wunderbare Ideen im Web finden.  Auch ich habe mich umgeschaut und habe mein Zimmer etwas verschönern wollen. Dabei mussten wir auch die Wände etwas verschönern.  Da haben wir dann auch eine echt schöne Tapete gefunden. Die passt perfekt und war auch nicht so teuer.  Wäre denn auch für dich so eine Tapete gut? Die gibt es auch wirklich in verschiedenen Ausführungen. Kannst du dir also auch mal anschauen.    [/QUOTE] Hallo! ?? Ich möchte mir gerne eine Weltkarte als Pinnwand kaufen, um meine Reisen zu planen :) Die Karte sollte hochwertig und stabil sein, damit sie länger hält und auch als Deko funktioniert. Mir gefallen Europa- und Weltkarten aus Kork, die unter https://canvascale.de angeboten werden. In diesem Online-Shop werden Pinnwand-Weltkarten in viele Größen angeboten. Was mir wichtig ist, gibt es auch zahlreichen Farbvarianten. Die Karten können personalisiert werden. Was meint ihr? Ist dieses Angebot gut? Vielleicht kennt ihr einen anderen guten Online-Shops, der sich auf Pinnwand-Weltkarten spezialisiert?
alexeymayor
25.10.2024 00:59:25 alexeymayor hat ein Thema kommentiert Gustav Klimt-The Musical:  Spiele sind wirklich interessant und ich möchte mehr Zeit damit verbringen, um von der Hektik des Alltags abzulenken, aber niemand hat das Erwachsenenleben abgesagt. Hier bin ich zum Beispiel, Ich habe den Bau eines Flachdachs für die Garage in Auftrag gegeben und es nicht bereut. Das Design erwies sich als kompakt und langlebig, die Optik war angenehm überraschend – sehr modern und lakonisch. garage flachdach erwies sich als ausgezeichnete Wahl, insbesondere für diejenigen, die Material sparen und dennoch hochwertige Ergebnisse erzielen möchten. Jetzt ist meine Garage vor Niederschlag geschützt und das Dach selbst ist leicht zu warten.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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Für alle, die gerne unterwegs sind!
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Für alle die Musik in all ihren Facetten lieben
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Für alle, denen das nicht reicht, was sie bereits kennen und wissen. Für die, die gerne ausgefallene Sportarten machen oder sich gerne in verschiedene Richtungen weiterbilden wollen. Und natürlich auch für die, die sich hier ein paar dementsprechende Ideen einholen oder Erfahrungen austauschen möch
 
 
18.03.2018  |  Kommentare: 0

Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters

Österreichische Finanzpsychiatrie  Der Computer des Richters
Österreichische Steuergesetze und Steuerpraxis, ein Fall für die Psychiatrie

Österreichische Steuergesetze und Steuerpraxis, ein Fall für die Psychiatrie – Der Computer des Richters und anderes.

Die Kronen Zeitung, wir auch andere Medien, bringen in ihren diversen Ausgaben Steuertipps.
Aus nicht nachvollziehbaren journalistischen Gründen werden diese Steuertipps, die im Wesentlichen die Wiedergabe von Entscheidungen des Bundesfinanzsenates oder des Verwaltungsgerichtshofes sind, ohne die entsprechenden Zahlen der Entscheidungen veröffentlicht.

Wenn ein US-Amerikaner unsere Steuerentscheidungen lesen würde, würde er uns tax-frei für verrückt erklären.
Richter haben eine freie Dienstzeit, sie können Akten mit nach Hause nehmen, sie müssen nicht bei Gericht anwesend sein. Das ist Teil der richterlichen Unabhängigkeit.
Wenn jetzt ein Richter zum Nachschauen in den Rechtsinformationssystemen und anderes mehr, sich einen Computer anschafft, weil er Akten zu Hause erledigt, dann sagt dazu die österreichische Finanz: Das ist nicht eine die Steuerlast mindernde Ausgabe, sondern Privatvergnügen.
Der Richter könnte ja mit dem Computer auch ein Mail an seinen Sohn etc. schreiben.
Jetzt gibt es die IKT-Nutzungsverordnung. (Verordnung der Bundesregierung über die private Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik-Infrastruktur des Bundes durch Bedienstete des Bundes (IKT-Nutzungsverordnung – IKT-NV) StF: BGBl. II Nr. 281/2009 ) Das ist die Verordnung, mit der geregelt wird, wie Staatsangestellte die Dienstcomputer privat nutzen dürfen, selbstverständlich unentgeltlich. Kein Mensch kommt auf die Idee, das als Privatcomputer zu bezeichnen sondern dies bleibt ein Dienstcomputer.

In Österreich gilt der Grundsatz: „Ein bisserl privat, alles privat.“ In zivilisierten demokratischen Staaten heißt es –im Gegensatz dazu – „Ein bisserl beruflich, alles beruflich.“  Und fördert so die berufliche Tätigkeit.

Die Kosten dieser Steuerschikanen sind höher als der Ertrag, aber das ist so eine Art Sport einiger ranghoher Beamter im Bundesministerium für Finanzen, dem Verwaltungsgerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Bundesfinanzgericht und den Finanzbehörden einschließlich Finanzämtern.

Wenn hier also ein Richter zu Hause einen Schreibtisch und ein Regal etc. einrichtet, um dort seine Akten zu erledigen, das gilt für alle anderen Berufe gleich, dann sagt die Steuer, das könnte ja auch privat verwendet werden, daher ist das keine steuermindernde Ausgabe.

Vor zwei Wochen, also ca. Mitte Februar 2018, stand in der Kronen Zeitung unter Steuertipps eine Entscheidung, dass für jemanden, der seinen Lebensunterhalt damit verdient, dass er DJ ist und also Tonträger (CD, DVD etc.) beruflich verwendet, der Einkauf dieser Tonträger, mit denen er seinen Lebensunterhalt verdient, keine steuermindernde Ausgabe ist. Er könnte sich diese Tonaufzeichnungen auch aus Privatvergnügen anhören.
Spätestens nach Lesen dieser Entscheidung, halten uns alle US-Amerikaner für Entmündigungsfälle.

98% der österreichischen Steuerfälle, das fängt mit der 1/12 Regelung für Taggeldern für Reisen an, gibt es in zivilisierten demokratischen Staaten mit freier Wirtschaft, auch nicht in Russland, China, etc., nicht.

Niemand fragt sich, warum Erfolge von Startups in Amerika in Österreich undenkbar sind.

Da gibt es den Fall eines 40-jährigen EDV-Technikers, der im Rahmen der üblichen Personalstandsverkleinerungen 2009 mit einer Ablöse abgefertigt wurde. Diese Abfertigung hat er dafür verwendet, sich ein neues Standbein zu schaffen. Die Folge war, dass die Finanz ihm das nicht als Ausgabe anerkannt hat. Von den 100.000 Euro, die er ausgegeben hat, hätte er 50.000 Euro, schon bezahlte Lohnsteuer, von der Steuer zurückbekommen und hätte damit sein Startup ausfinanzieren können.
Er hat dann, nach sage und schreibe 7 Jahren, beim Verwaltungsgerichtshof VWGH 27.04.2016, Zl. 201311310045 „gewonnen“ und hat diese Steuergutschrift, Eingang 3.7.2017, vom Bundesfinanzgericht zugesprochen bekommen. Allerdings war das, was er um 100.000 Euro gekauft hat, innerhalb dieser 8 Jahre wertlos geworden, weil ihm diese 50.000 Euro, die er gebraucht hätte, um sein Startup fertig zu finanzieren, nicht gehabt hat, sondern das Geld erst nach 7 Jahren, als es zu spät war, bekommen hat.

Das ist einfach normale Verrücktheit der österreichischen Finanzgesetze und -entscheidungen.

Wenn man sich darüber aufregt, dann läuft man Gefahr, dass der Verwaltungsgerichtshof dann einfach alles zu Lasten des Steuerzahlers auslegt, um sich dieser Diskussion zu entziehen, was auch keine sinnvolle wirtschaftliche Lösung ist.
Dem Verwaltungsgerichtshof und der Finanz ist das wirtschaftliche Wohlergehen dieses Landes völlig gleichgültig, es geht nur um Durchsetzung der Beamtenmacht missverstanden als Staatsmacht.

Der Verwaltungsgerichtshof lehnt in Steuersachen ständig die aufschiebende Wirkung der Beschwerde, ebenso wie die vorläufige Zuerkennung der Rückzahlung der zu viel bezahlten Lohnsteuer oder Umsatzsteuer etc. ab und braucht dann Jahre für seine Entscheidung.

Eine Vielzahl von Finanzbeamten muss das gegen ihren Willen und gegen ihre Überzeugung gegenüber dem Steuerzahler anwenden.

Es muss einfach der gesellschaftspolitische Wille her, dass, wenn etwas ein bisschen beruflich ist, beruflich ist, wie das nicht nur in den USA so ist.

Damit würde einerseits ein Ende der Wirtschaftsbehinderung eintreten und andererseits nicht zu einem Steuerausfall, wie immer wieder falsch von einigen Beamten, deren Job es ist, derartiges falsch zu rechnen, in der festen Überzeugung richtig zu rechnen, falsch vorhergesagt (vorhergerechnet?) wird, führen. Das beste Beispiel dieser Falschrechnerei sind die nicht eingetretenen Erwartungshaltungen in die Registrierkassen.

Dem Schaden für die Wirtschaft und jedermans und jederfraus Leben durch die Einführung der Registrierkasse - für jeden Brezel-Verkäufer etc, unzählige Gastronomiebetriebe und sonstige Betroffene wurde damit in die Pension geschickt - in Milliardenhöhe, dem Zusammenbruch der österreichischen Gasthäuser, Beisl und unzähliger Kleinhandwerker, steht die nicht eingetroffene Erwartungshaltung an Mehreinnahmen gegenüber.

Wir als Frauenmagazin hätten gehofft, dass umso mehr Frauen in verantwortlichen Positionen im Finanzamt oder auch beim Bundesfinanzgericht und in Folge auch im Verwaltungsgerichtshof das Sagen haben, eher ein vernünftigerer Weg eingeschlagen wird, der den Hausverstand nicht völlig ausblendet.

Hier jetzt das Beispiel einer jungen Ukrainerin, die mit einem Österreicher ein Kind bekommen hat, die sich zuerst mühselig beim Verfassungsgerichtshof, B 598/12, die österreichische Staatsbürgerschaft für ihr Kind erkämpft hat, weil das Kind einer Österreicherin, egal was der Vater ist, immer Österreicher ist, während das Kind eines Österreichers, mit einer ausländischen Frau nie Österreicher wurde, somit österreichische Väter als minderwertig gegenüber österreichischen Frauen gesetzlich erklärt wurden.
Als diese junge Ukrainerin um Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld angesucht hat, hat man ihr unterstellt, dass ihr Lebensmittelpunkt nicht in Österreich sei, obwohl diese mittlerweile seit 10 Jahren sich ununterbrochen in Österreich aufhält, genau einmal 5 Tage in der Ukraine war, und man verlangte den Nachweis der Teilnahme an  einer „Stillgruppe“ als Beweis dafür, dass sie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hat. Finanzbeamtin Frau, Bundesfinanzrichterin Frau´.
Das ist kein Witz. Das ist bitterer Ernst. Und, weil sie nicht in einer Stillgruppe war, hat sie bis zum Verwaltungsgerichtshof, 3 Männer die den Frauen der Vorinstanz nicht widersprechen, die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld verloren bzw. nicht bekommen. Also muss man erkennen, dass Frauen allein keine Hoffnung sind, auf die man setzen kann, wenn man auf Vernunft hofft.

Das mit seiner Mutter in Österreich lebende österreichische Kind ist in Österreich kindergarten- und schulpflichtig, aber die Mutter, und damit das Kind, bekommen weder Familienbeihilfe noch Kinderbetreuungsgeld. Wenn die Obsorge an den Vater abgetreten würde, der Österreicher ist, dann schon. Mutter und Kind leben eigenständig in aufrechter Beziehung zum Vater, aber nicht in gemeinsamen Haushalt, und wollen das auch unter diesem frauenentwürdigenden Zwang auch nicht ändern. Familienbeihilfe  5417010688, Mag. Stefanie Rauchecker: "Sind Sie Mitglied in einem Verein, Fitnesstudio usw.? Gehen Sie regelmäßig zur Baby-Stillgruppe oder sonstigen Treffen, Lerngruppen usw.?" Bundesfinanzgericht, GZ. RV/7101754/2015 - RAT Dr. Elisabeth Stocker, VwGH, Ra 2016/16/0007-9, Vorsitzender Senatspräsident Dr. Zorn, Hofräte Dr. Mairinger und Dr. Thoma als Richter.

Im Falle dieses Kindes wurde ein neuerlicher Antrag gestellt, ob dies auch rückwirkend Folgen haben wird, wird sich weisen, weil in Holland die Finanzbeamten die Meinung hatten, dass ein EU Kind ein Recht hat, dass seine ausländische Mutter, bei ihm bleibt und das dem Europäischen Gerichtshof herangetragen, der das dann auch so entschieden hat.

Unionsbürgerschaft - Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der Union geltend machen.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=10.05.2017&Aktenzeichen=C-133%2F15

Die österreichischen Behörden sind seit Monaten mit dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshof überfordert und auf Tauchstation – Toplitzsee? Leider ist das nicht witzig.

Und so bleibt die österreichische Finanzverwaltung ein Fall für die Psychiatrie, wie sich an dem Computer des Richters, und das ist tatsächliche eine Verwaltungsgerichtshofentscheidung, erweist. Der Verwaltungsgerichtshof steht daher auf dem Standpunkt, dass ohnedies niemand gerne zu Hause ist und arbeitet, denn die Richter des Verwaltungsgerichtshofes fühlen sich dadurch nicht beruflich betroffen.


Ulrike Müller
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Betreff     AW: Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters und die Bundesregierung hat im Gegensatz zum Bürger Zeit
Von     VARRO, Daniel <Daniel.VARRO@bka.gv.at>
An     frau@die-frau.com <frau@die-frau.com>
Datum     2018-03-21 19:11

Sehr geehrte Frau Müller,


vielen Dank für Ihre Nachricht!

Bitte erlauben Sie mir im Namen von Bundesminister Mag. Gernot Blümel zu antworten.

Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis, wir werden uns in den nächsten Jahre bemühen, das Steuersystem (insb im Rahmen der Steuerstrukturreform) zu vereinfachen und in diesem Rahmen auch dieses Thema diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Varro
____________________________________________
Bundeskanzleramt Österreich
Kabinett des Bundesministers im Kanzleramt
Koordinierung
MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M.
Ballhausplatz 2
1010 Wien
Tel.: +43 1 531 15-202xxx
Mobil: +43 664 8811 6xxx
E-Mail: daniel.varro@bxx.gv.at
Web: www.bundeskanzleramt.gv.at

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Betreff     AW: Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters und die Wartezimmer der Ärzte und Ambulanzen sind voll mit Menschen die durch die Ungerechtigkeit, auch der Österreichische Finanzpsychiatrie, krank geworden sind.

Von     Krones, Andrea <Andrea.Krones@sozialministerium.at>
An     frau@die-frau.com <frau@die-frau.com>
Datum     2018-03-20 16:04

Sehr geehrte Frau Müller!

Herzlichen Dank für die Übermittlung Ihrer Informationen betreffend „ Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters“ an Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein, bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Finanzen und an das Bundesministerium für Justiz.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Krones

BUNDESMINISTERIUM
FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT
UND KONSUMENTENSCHUTZ

Andrea Krones
Kabinett der Bundesministerin
Stubenring 1, 1010 Wien
Tel: +43 (1) 711 00-862xxx
andrea.krones@sozialminisxxxxx.at
Das Sozialministerium informiert auf:
sozialministerium.at
und auch über Facebook:
 facebook.com/sozialministerium
 
 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Betreff     Re: Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters und das Geschäft der Steuerberater
Von     o.meszaros <o.meszaros@aon.at>
An     <frau@die-frau.com>
Datum     2018-03-22 07:00

Sehr geehrte Frau Müller,
danke für die Info, aber bessere Gesetze kann eben der Staat nicht machen...und das ist ganz gut so für meinen Beruf als Steuerberater.
mfg dr otwin meszaros
Am 21.03.2018 10:28, schrieb frau@die-frau.com:
> Bitte als HTML lesen
> Please read html
>
> StB Dr.iur. Otwin Meszaros
> Alser Straße 43/7
> 1080 Wien

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters und der internationale Vergleich


Sehr geehrte Frau StB MMag. Obernauer,

Danke für Ihr feedback. Nachstehend eine der Reaktionen, und danach meine Antwort,


-------- Originalnachricht --------
Betreff: Re: Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters
Datum: 2018-03-19 08:28
Von: Kanzlei Dkfm. Dörr <office@wt-doxxx.at>
An: <frau@die-frau.com>

 

Sehr geehrte Frau Müller !

Sie sprechen mir aus der Seele. Ich bin jetzt das 52.Jahr im
Steuergeschäft und habe die tollsten geistig impotenten Entscheidungen
erlebt. Ich wundere mich ständig über derartige Dummheiten, die zum
Himmel schreien. Aber offensichtlich muss durch derartiger
Entscheidungen der teilweise unnötige und weltfremde Beamtenapparat
finanziert werden. Mit freundlichen Grüßen
Alois Dörr

FROM: frau@die-frau.com
SENT: Sunday, March 18, 2018 11:13 PM
TO: office@wt-doxxx.at
SUBJECT: Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters

Bitte als HTML lesen
Please read html

WP StB Dkfm. Alois Dörr
Egon Wellesz-Gasse 11
3100 St. Pölten


Ich habe mich mit der Steuerpraxisproblematik detailliert jahrzehntelang auseinandergesetzt und ersuche mir mitzuteilen, welche Praxis in anderen Ländern Sie mir der von mir angeführten österreichischen Praxis vergleichen.

Das Steuerrecht in den USA für Konzerne etc. ist Bände dick, nicht aber für den Mittel-, Kleinunternehmer und Dienstnehmer.

Ich habe nicht polemisiert, ich habe Entscheidungen konkret angeführt und bei aller Emotion, die journalistisch erforderlich ist und mit der Grammatik, wie im Theater, oft im scheinbaren Widerspruch steht, ist mein Artikel sachlich und faktentreu.

Auch nicht Ihre Kollegin StB Mag. Mittermayr-Niedermayer bestreitet die inhaltliche Thematik.

Wir sind, obwohl übliche Frauenthemen auch unser Alltag sind, das meistgelesen "rechtliche" Magazin Österreichs.

Konkret auch dieser Artikel wird von tausenden Lesern gelesen.

Mit herzlichen Grüßen

Ulrike Müller

-------- Originalnachricht --------
Betreff: Re: Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters
Datum: 2018-03-19 09:27
Von: Sabine Obernauer <sabine@obernxxxxx.com>
An: frau@die-frau.com

 Sehr geehrte Frau Müller,
auch ich habe Ihre "Spam"-Mail erhalten, wie eine Vielzahl meiner
Berufskollegen. Wie Kollegin Mittermayr-Niedermayer erwähnt, zweifle
auch ich an, ob Ihr Artikel nun ernstgemeint ist, oder ein vorzeitiger
Aprilscherz sein sollte. Neben grammatikalischen Fehlern und
Rechtschreibfehlern finden sich im Artikel auch eine Reihe von
Behauptungen, dass es ein anderen Ländern steuerlich weniger
kompliziert sei, wie in Österreich. Ich wünsche Ihnen viel Spass
dabei, sich mit internationaler Steuerjudikatur auseinderzusetzen, denn
genau Sie haben sich in Ihrem Zitat genau jene Ländern wie Russland und
China ausgesucht, in denen es weit weniger "lustig" zugeht wie bei uns.
Aber wühlen Sie sich durch die Judikatur, schauen Sie sich die
Gesetzgebung in den USA an und beurteilen Sie dann, ob Österreich
tatsächlich so ein furchtbares Land in Bezug auf Gesetzgebung und
Judikatur ist. Wenn Ihr Artikel mit mehr Fachwissen gespickt ist, freue
ich mich auf eine fachliche Diskussion. Nur vorheriges in die Materie
einarbeiten wäre meines Ermessens nach wünschenswert. Weiters bitte
ich Sie, meine Mailbox nicht mit derartigen sinnfreien Nachrichten
zuzuspammen. Besten Dank
mfg
Stb. MMag. Sabine Obernauer

> frau@die-frau.com hat am 18. März 2018 um 23:35 geschrieben:
>
> Bitte als HTML lesen
> Please read html
>
> StB MMag. Sabine Obernauer
> Dr.-Gmelin-Straße 53
> 5020 Salzburg
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Re: Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters
Von     Mittermayr Annemarie
An     frau@die-frau.com
Datum     Heute 07:25

Einen schönen guten Morgen Frau Müller!

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Inhaltlich kann ich Ihnen jedenfalls beipflichten.

Die Frage bleibt hingegen, ob Ihr Beitrag tatsächlich seriös ist, da er nur so von  Fehlern, insbesondere hinsichtlich Grammatik, durchsetzt ist.
Und gerade solche Fehler häufig ein Indiz für Fakemeldungen und Unseriosität sind.
Wenn Ihr Beitrag seriös gemeint sein soll, dann lade ich Sie in Ihrem eigenen Interesse ein, diese Fehler zu berichtigen, da diese nicht mit ernstzunehmender Berichterstattung vereinbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Annemarie Mittermayr

Von meinem iPhone gesendet

Am 18.03.2018 um 23:14 schrieb "frau@die-frau.com" <frau@die-frau.com>:

> Bitte als HTML lesen
> Please read html
>
> StB Mag.rer.soc.oec. Annemarie Mittermayr-Niedermayer
> Bornland (Aspersdorf) 163
> 2020 Aspersdorf

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Betreff     Re: Österreichische Finanzpsychiatrie Der Computer des Richters
Von     Heinz Hoegn <heinz.hoegn@gmx.at>
An     <frau@die-frau.com>
Datum     2018-03-19 10:05

Vielen Dank für  INFO

> Am 19.03.2018 um 00:25 schrieb frau@die-frau.com:
>
> Bitte als HTML lesen
> Please read html
>
> StB Heinz Högn
> Kirchengasse 5
> 4061 Langholzfeld





 

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