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toljaafanasevxi7
10:56 toljaafanasevxi7 hat ein Thema kommentiert Make-Up Tutorial - #1 Blue summer feeling:   Das hilft mir sehr weiter, um der Hausverwaltung mit den richtigen rechtlichen Argumenten gegenüberzutreten, vielen Dank!
vovasmirnovdb9132
10:56 vovasmirnovdb9132 hat ein Thema kommentiert Make-Up Tutorial - #1 Blue summer feeling:   Das ist das absolute Standard-Argument vieler Verwaltungen, um Arbeit und Kosten abzuwälzen. Lass dich davon nicht abspeisen. Da die Außenwand (Fassade) zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehört, ist die WEG in der Pflicht, wenn die Ursache in der Bausubstanz liegt. Wenn ein begründeter Verdacht auf einen baulichen Mangel vorliegt, muss die Verwaltung im Namen der WEG einen Gutachter beauftragen und die Kosten müssen aus der Gemeinschaftskasse bezahlt werden. Auf https://www.coeles.de findest du einen sehr detaillierten Ratgeber genau zu diesem Thema. Dort wird genau erklärt, wie die Zuständigkeiten bei Schimmelbefall zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt sind und wie du rechtssicher einen Beschluss zur Ursachenforschung durchsetzen kannst.
toljaafanasevxi7
10:56 toljaafanasevxi7 hat ein Thema kommentiert Make-Up Tutorial - #1 Blue summer feeling:   Guten Tag! Mein Mieter hat mir vor einer Woche Schimmelbildung an der Innenseite der Schlafzimmerwand gemeldet. Es handelt sich dabei um eine Außenwand des Gebäudes. Ich habe mir das Ganze vor Ort angesehen und der Mieter schwört, dass er regelmäßig lüftet und heizt. Die Hausverwaltung blockt jedoch sofort ab und behauptet, das sei das klassische "falsche Wohnverhalten" des Mieters und somit mein privates Problem als Sondereigentümer. Ich vermute jedoch, dass die Fassade Risse hat oder eine Kältebrücke vorliegt. Wer muss in einer WEG eigentlich die Kosten für einen unabhängigen Gutachter tragen, um die tatsächliche Ursache für den Schimmel zweifelsfrei festzustellen?
saress
00:27 saress hat ein Thema kommentiert Prinz William enthüllt Kinderwunsch:  ???? ?? ?????? ?? ??? ??????? ?? ?? ?? ?????? ???? ?????? ??? ?????????. ??? ???? https://eg-spinbetter.com/login/ ??????? ??????? ????? ??? ??? ????????. ?? ???? ??? ????? ???? ??? ???? ???? ?????? ???????? ????????? ?????? ?????. ??????? ?? ??? ???????? ??????? ??? ?? ???? ???????? ???? ?? ????.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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14.07.2026  |  Kommentare: 0

Die Struktur des Verfassungsgerichtshofes

Die Struktur des Verfassungsgerichtshofes
Richterbank, Referentensystem und Dienststellenapparat

1. Die Richterbank: 14 Mitglieder, aber keine feste Geschäftsverteilung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) besteht aus einem Präsidenten, einer Vizepräsidentin und zwölf weiteren Mitgliedern sowie sechs Ersatzmitgliedern. Sie werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, des Nationalrates und des Bundesrates ernannt. Anders als etwa beim Verwaltungsgerichtshof mit seinen fest eingerichteten Senaten gibt es beim VfGH keine im Voraus festgelegte Geschäftsverteilung nach Sachgebieten. Stattdessen weist der Präsident jeden einlangenden Fall persönlich einem Mitglied zu – orientiert an dessen Spezialgebiet, aber ohne starres Schema.

2. Das Referentensystem

Der Verfassungsgerichtshof wählt aus seiner Mitte für die Dauer von drei Jahren in geheimer Wahl sogenannte Ständige Referentinnen und Referenten. Eine Wiederwahl ist zulässig und wird auch regelmäßig vorgenommen. Diese Referenten bereiten die ihnen zugeteilten Rechtssachen zur Entscheidung vor: Sie führen das Vorverfahren (Zulässigkeitsprüfung, Einholung von Stellungnahmen, gegebenenfalls Zeugeneinvernahmen und Aktenanforderungen) und erstellen im Anschluss einen Entscheidungsentwurf, der dem Plenum bzw. der sogenannten Kleinen Besetzung zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird.
Jedem Referenten bzw. jeder Referentin ist – wie vermutet – ein Team beigegeben: die verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das sind qualifizierte Juristinnen und Juristen, die in der Regel mehrere Jahre ihrer beruflichen Laufbahn am Gerichtshof verbringen. Sie unterstützen die Referenten bei Literatur- und Judikaturrecherche, bei der Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen und bei der Formulierung von Erledigungsvorschlägen.

Die derzeitigen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes

Der Gerichtshof setzt sich aktuell (Stand: Sommer 2026) wie folgt zusammen:
  • DDr. Christoph GRABENWARTER – Präsident (leitet den Gerichtshof, teilt die Fälle zu, ist selbst kein Referent im engeren Sinn)
  • Dr.in Verena MADNER – Vizepräsidentin, Ständige Referentin
  • Dr. Johannes SCHNIZER – Verfassungsrichter
  • Dr. Markus ACHATZ – Verfassungsrichter
  • Dr. Christoph HERBST – Verfassungsrichter
  • Dr. Georg LIENBACHER – Verfassungsrichter
  • Dr. Michael HOLOUBEK – Verfassungsrichter
  • Dr.in Sieglinde GAHLEITNER – Verfassungsrichterin
  • Dr. Andreas HAUER – Verfassungsrichter
  • Dr.in Ingrid SIESS-SCHERZ – Verfassungsrichterin
  • Dr. Michael RAMI – Verfassungsrichter
  • Angela JULCHER – Verfassungsrichterin
  • Michael MAYRHOFER – Verfassungsrichter
  • Stefan PERNER – Verfassungsrichter
Hinweis: Laut VfGH-Website waren mit Stand Jänner 2024 „elf Mitglieder sowie die Vizepräsidentin“ als Ständige Referenten tätig – also nicht zwingend alle zwölf Mitglieder gleichzeitig. Die Zahl und die genaue personelle Zuordnung der Referate ändert sich mit Neubestellungen und Wiederwahlen. Die verbindliche, aktuelle Zuteilung ist der offiziellen Geschäfts- und Personaleinteilung (GPE) des VfGH zu entnehmen (siehe Quellenangabe am Ende), nicht diesem Aufsatz.

3. Der Schriftführer – wer das ist und wo er auftaucht

Genau jene verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Referenten zuarbeiten, treten in der Praxis auch als Schriftführerin bzw. Schriftführer in Erscheinung. Sie führen Protokoll in den nichtöffentlichen Sitzungen und in den öffentlichen Verhandlungen und betreuen die Ausfertigung der Entscheidung.
Das lässt sich unmittelbar in jeder veröffentlichten Entscheidung nachvollziehen. Im Kopf eines Erkenntnisses steht regelmäßig eine Formulierung wie:
„…als Stimmführer, im Beisein der verfassungsrechtlichen Mitarbeiterin [Name] als Schriftführerin…“
Und am Schluss der Entscheidung, unmittelbar unter der Unterschrift des Präsidenten, erscheint gesondert:
„Der Präsident: [Name] – Schriftführerin/Schriftführer: [Name]“
Es handelt sich also exakt um jene Person aus dem Team des zuständigen Referenten, die den konkreten Fall mitbetreut hat.

4. Der „Dienststellenplan“ – wo man ihn findet

Das gesuchte offizielle Dokument existiert tatsächlich und wird vom VfGH regelmäßig veröffentlicht: die Geschäfts- und Personaleinteilung (GPE). Darin ist die gesamte Verwaltungsorganisation des Gerichtshofes – Präsidialdirektion, Präsidialabteilungen, Geschäftsstelle und wissenschaftlicher Dienst – mit den jeweils zuständigen Personen dokumentiert.
  • GPE, Stand 1.1.2026: www.vfgh.gv.at/downloads/GPE-Stand-1.1.2026.pdf
  • Organigramm (Gesamtstruktur): www.vfgh.gv.at/GenticsImageStore/1090/auto/prop/images/Organigramm_01_2026.png
Zu beachten: Die GPE bildet primär den Verwaltungsapparat (Justizverwaltung) ab – also die Präsidialdirektion mit ihren sieben Abteilungen (Rechtsangelegenheiten/Evidenzbüro, Bibliothek, Finanzen/IKT, Personal, Qualitäts- und Wissensmanagement, Kommunikation, Protokoll) sowie die dem Präsidenten direkt unterstellte Geschäftsstelle/wissenschaftlicher Dienst. Die konkrete Zuteilung einzelner Fälle an einzelne Referenten und deren Teams erfolgt dagegen laufend und ist nicht öffentlich in Form einer festen Tabelle einsehbar – sie ergibt sich fallweise aus der Präsidenten-Entscheidung und wird lediglich in der jeweiligen Entscheidung selbst (im Rubrum) sichtbar.

5. Zusammenfassung

  • 14 Mitglieder, keine feste Senatsstruktur wie beim VwGH.
  • Der Präsident teilt jeden Fall einzeln einem „Referenten“ zu.
  • Referenten werden für drei Jahre aus der Mitte des Gerichtshofes gewählt (wiederwählbar).
  • Jedem Referenten ist ein Team aus verfassungsrechtlichen Mitarbeiter:innen beigegeben.
  • Diese Mitarbeiter:innen erscheinen in der Entscheidung als Schriftführerin/Schriftführer.
  • Der offizielle Dienststellenplan heißt „Geschäfts- und Personaleinteilung (GPE)“ und wird auf vfgh.gv.at veröffentlicht.
 
Quellen: vfgh.gv.at (Rubriken „Richterbank und rechtsprechende Tätigkeit“, „Leitung, Justizverwaltung und wissenschaftlicher Dienst“, „Mitglieder“), Geschäfts- und Personaleinteilung Stand 1.1.2026, sowie VfGH-Erkenntnis V 59/2025 vom 3. März 2026 (als Beispiel für Rubrum und Unterschriftenblock). Stand der Recherche: Juli 2026.
..

http://die-frau.com/artikel/karriere_-_wissen_erfolg/verfassungsgerichtshof_wer_schreibt_lenkt_nur_sichtbar_wird_davon_nichts/14461


 

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