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falcome
12:20 falcome hat ein Thema kommentiert Mag der Hund jetzt spielen?: Danke für die coolen Casino-Apps, aber ich spiele lieber auf bewährten Seiten, da man dort mehr Möglichkeiten findet und es für mich bequemer ist. Zum Beispiel spiele ich oft dundee slots casino auf dieser Seite https://dundeeslots-osterreich.com/ und habe bereits erste große Gewinne erzielt.
knocs632
14.09.2026 14:52:54 knocs632 hat ein Thema kommentiert Lernen bei einer Ausstellung:   NURS FPX 4025 Assessment 2: Using Problem Analysis to Improve Nursing Practice Healthcare professionals encounter complex problems that can affect patient safety, staff performance, care quality, and organizational outcomes. Identifying a problem is only the first step toward improvement. Nurses must also understand why the problem occurs, determine which factors contribute to it, and identify practical strategies for addressing its causes. NURS FPX 4025 Assessment 2 provides an opportunity to examine how structured Problem Analysis can support evidence-based nursing practice and lead to meaningful improvements in healthcare. Recognizing Problems Within Clinical Practice The first stage of problem analysis is recognizing that a problem exists. Clinical problems may appear as medication errors, communication failures NURS FPX 4025 Assessment 1, delays in treatment, inadequate documentation, patient falls, infection risks, or gaps in patient education. Nurses are often among the first professionals to notice recurring problems because they work closely with patients and participate in daily care activities. However, observations should be supported by relevant evidence whenever possible. Clearly defining the problem prevents healthcare teams from addressing symptoms without understanding the larger issue. Defining the Core Issue A well-defined problem statement provides direction for further analysis. Instead of describing a concern in broad terms, nurses can identify what is happening, who is affected, where it occurs, and why it matters. For example, saying that "patient care needs improvement" is too general to guide an effective intervention. A more focused description might identify a specific communication gap or recurring delay in a particular care process. A clear problem statement helps the healthcare team establish priorities and determine what evidence is needed. Gathering Meaningful Evidence Problem analysis should be based on reliable information rather than assumptions. Nurses can collect data from patient records, incident reports, staff observations, surveys, interviews, quality indicators, and other appropriate sources. Quantitative information can demonstrate how frequently a problem occurs, while qualitative information can provide insight into staff and patient experiences. The combination of different types of evidence can provide a more complete understanding of the issue. Nurses should ensure that collected information is relevant to the identified problem and handled according to organizational policies. Exploring Root Causes One of the most important elements of Problem Analysis is identifying the underlying causes of an issue. A visible problem may have several contributing factors. For example, repeated documentation errors could be associated with unclear procedures, insufficient training, workload pressures, interruptions, or limitations within an electronic documentation system. Tools such as cause-and-effect diagrams, process mapping, and the "five whys" approach can help healthcare teams explore potential causes systematically. Finding root causes allows nurses to develop interventions that address the source of the problem rather than repeatedly treating its consequences. Examining Contributing Factors Healthcare problems rarely have a single cause. Individual behavior, team communication, organizational policies, technology, workload, staffing, environmental conditions, and available resources may all contribute. A thorough analysis considers these factors without automatically blaming individual employees. A systems-based perspective recognizes that healthcare outcomes are influenced by the environment in which professionals work. Understanding multiple contributing factors can lead to more sustainable solutions. Prioritizing the Most Important Concerns Healthcare organizations may face several problems simultaneously, but resources are often limited. Nurses and leaders therefore need to determine which issues require immediate attention. Priority can be influenced by factors such as patient-safety risk, frequency, severity, number of people affected, organizational impact, and feasibility of intervention. Prioritizing problems helps healthcare teams focus their efforts where they are most likely to produce meaningful improvements. Developing Evidence-Based Solutions After analyzing the causes, nurses can explore potential solutions supported by reliable evidence. Interventions should address the identified contributing factors and be realistic within the healthcare setting. Possible strategies may include staff education, revised procedures, improved communication systems, workflow changes, additional monitoring, or technology-based solutions. Stakeholder input is valuable during this stage. Nurses, patients, administrators, and other healthcare professionals may identify practical considerations that are not immediately apparent. Strengthening Team Communication Communication is frequently connected to clinical problems. Misunderstandings, incomplete handoffs, unclear responsibilities NURS FPX 4025 Assessment 2, and delayed information can affect patient care. Problem analysis can reveal communication gaps and help teams determine where improvements are needed. Standardized communication methods, structured handoffs, team meetings, and clear documentation can support better information exchange. Effective communication also encourages staff members to report concerns without fear of unnecessary blame. Implementing and Monitoring Change Identifying a solution is not enough. Healthcare organizations must implement changes carefully and monitor their effects. Nurses can help establish measurable goals and determine how progress will be evaluated. Appropriate indicators might include error rates, patient outcomes, compliance levels, response times, or patient feedback. Monitoring allows healthcare teams to determine whether an intervention is working. If results are not satisfactory, the strategy can be modified based on new evidence and observations. Encouraging a Culture of Continuous Improvement Problem analysis should be viewed as an ongoing process rather than a one-time activity. Healthcare environments change continuously, and new challenges can emerge as patient populations, technologies, policies, and workflows evolve. A culture of continuous improvement encourages nurses to identify concerns, examine evidence, test solutions, and evaluate outcomes. Leadership support is essential because staff need adequate time, resources, training, and communication to participate effectively. Connecting Problem Analysis With NURS FPX 4025 Assessment 2 NURS FPX 4025 Assessment 2 can help nursing students understand how structured analysis contributes to quality improvement and patient safety. Problem Analysis connects clinical observations with evidence-based decision-making. By defining problems clearly, collecting relevant evidence, identifying root causes, prioritizing risks, implementing solutions, and evaluating outcomes, nurses can contribute to meaningful improvements in healthcare delivery. This process also demonstrates the importance of collaboration. Complex healthcare problems often require input from multiple professionals rather than relying on one person's perspective. Conclusion Problem Analysis is an essential skill for nurses who want to improve healthcare quality and patient outcomes. A structured approach helps professionals move beyond identifying symptoms and investigate the underlying causes of clinical and organizational challenges. For NURS FPX 4025 Assessment 2 , understanding Problem Analysis demonstrates how nurses can use evidence, critical thinking, communication, and teamwork to address healthcare concerns. When problems are carefully analyzed and solutions are continuously evaluated, healthcare organizations can strengthen patient safety, improve efficiency, and create a stronger foundation for high-quality nursing practice.
deneiffert
14.09.2026 09:43:16 deneiffert hat ein Thema kommentiert Eine neue Leidenschaft entdecken:  It's like finding a hidden track on a familiar album, a delightful surprise. Or perhaps, encountering an antique map and deciphering its cryptic symbols leading to untold adventures. The article delves into this very phenomenon, the glorious act of uncovering a new passion. My own similar problem arose when I stumbled upon Buckshot Roulette.
othella
12.09.2026 03:39:57 othella hat ein Thema kommentiert Besitzstörung mit dem Fahrrad:  That's a frustrating situation to deal with! It's surprising how often bike-related issues can escalate into legal complexities. I hope you find a swift and fair resolution. Speaking of navigating tricky paths, I always enjoy a good challenge, kind of like trying to keep things balanced in a game. It reminds me of the fun physics in Eggy Car! Best of luck with everything
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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26.10.2015  |  Kommentare: 0

Die Beamten-TERRORReaktion auf die behördliche und gerichtliche E-Mail-Phobie.

Die Beamten-TERRORReaktion auf die behördliche und gerichtliche E-Mail-Phobie.
Gegen die Beamtenschaft von heute war der Kaiser ein Demokrat.

In den Zeiten der Monarchie des Kaiser Franz Josef I. und auch schon davor, gab es innerhalb der Beamtenschaft, in der Gerichtsbarkeit und in der Verwaltung, sowie bei allen Verantwortlichen eine übereinstimmende Einstellung, dass der Zugang zum Recht für jeden Einzelnen der in diesem Land lebt, ohne Hindernisse zu sein hat.

Zu Zeiten, als die technische Übermittlung von Nachrichten noch in den Kinderschuhen steckte, war bereits das Telegramm als fristwahrend für rechtliche Angelegenheiten Bestandteil der Rechtsordnung.

In der Folge konnte man mit der Telefonnummer 10 telefonisch ein Telegramm von jedem x-beliebigen Telefon, mit Rückrufmöglichkeit damit die Zahlung über diese Telefonnummer erfolgen konnte, an Gerichte oder Ämter verschicken.
Diese Übermittlungsmöglichkeiten blieben auch über die Zeiten des Fernschreibers, den es heute gar nicht mehr gibt, der dann durch das Telefax abgelöst wurde, bis zur Möglichkeit der Versendung mittels E-Mail, hindernisfrei.
Mit der Möglichkeit der Übermittlung von E-Mails, zur Sendung von Botschaften, trat eine E-Mail-Phobie in der Beamtenschaft, sei es bei Gerichten oder Behörden, auf, die sich bis heute dramatisch verschlimmert hat, sodass nunmehr der Zugang zum Recht für den Bürger erschwert bis verunmöglicht ist.
Phobie - Angststörung (auch: phobische Störung) ist ein Sammelbegriff für psychische Störungen, bei denen entweder eine übertriebene unspezifische Angst oder konkrete Furcht (Phobie) vor einem Objekt bzw. einer Situation besteht oder eine der Situation angemessene Angst fehlt. Auch die Panikstörung, bei der Ängste zu Panikattacken führen, zählt zu den Angststörungen.

Grundsätzlich wurde unter dem Schlagwort E-Government die gemeinsame Wunschvorstellung getroffen, dass Behördenwege auf elektronischem Wege erfolgen können müssen.

Im Bereich der „normalen“ Verwaltung wurde dies weitgehend durchgeführt, indem festgelegt wurde, dass Rechtsmittel oder Rechtsschritte in jeder erdenklichen Übermittlungsform, somit auch mittels E-Mail, möglich sind. Die „normalen“ Verwaltung ist der überwiegende Teil des Kontaktes des Bürgers mit Behörden.

Beim Finanzamt somit den Bundesabgabenbehörden, und nur diesen, wurde, aus völlig unergründlichen Ursachen, (Korruption bei der Auftragsvergabe zu Finanzonline?) die elektronische Möglichkeit, vermeintlich nur - den auch Fax ist eine elektronische Übermittlung, der Übermittlung mittels Finanzonline eröffnet und gleichzeitig die Verwendung von E-Mails im Gegensatz zu Telefax, obwohl technisch dasselbe, als unzulässig erklärt.

Dass das ein technischer, und damit auch rechtlicher, Nonsens ist, ist weder Anwälten noch Steuerberatern, noch Beamten noch sonst jemandem ein Anliegen, sondern scheint es zur österreichischen Tradition zu gehören, Schikanen im Umgang mit Behörden und Gerichten, die oft nur von einem oder einer kleinen Gruppe von gesetzgebenden Beamten in die Welt gesetzt werden, einfach hinzunehmen und hinten herum zu meckern und zu maulen, aber konkret nicht auf diesen krankhaften Irrsinn hinzuweisen.

Wie wir bereits in anderen Artikeln ausgeführt haben, ist die österreichische Beamtenschaft in der Art von Al-Qaida-Zellen organisiert. Wenn es einem Beamten in einem Ressort ein Anliegen oder schlich auch nur fad ist und das zu seinem Tätigkeitsbereich gehört, dann lässt er sich eine Gesetzesbestimmung einfallen. Diese wird dann dem Ministerrat unterschoben, der das meist ungelesen, wenn es sich nicht um etwas handelt, was das Etikett „Reform oder Gesetzesänderung“ hat, auch wenn dies eine Gesetzänderung ist, durchwinkt. In der Folge wird auch durch das Parlament durch gewunken. Da gibt es pro Fachgebiet einen jeweiligen Sprecher, was der genau tut, weiß kein Mensch, zumeist diese oder dieser auch nicht, und alle anderen zeigen so auf wie der Sprecher will. Es handelt sich bei denen, die eigentlich die Gesetze machen sollen, also die Nationalräte, damit die Vertretung des Volkes, zum überwiegenden Teil um Beamte, die als Marionetten und Hampelmänner das dann absegnen.

So entstehen und entstanden eine Fülle von Gesetzen, die der Bürger schlichtweg einfach nicht mehr ertragen kann und die überdies in sehr häufigen Fällen völlig sinnlos sind und nur den Beamten befriedigt, der dieses Gesetz hat entstehen lassen und der sich dann deswegen wichtig und mächtig fühlt. Auch wenn er sich dann durch eine derartige Vorgehensweise in anderen Bereichen, wo er dann selbst Partei und nicht gesetzgebender Beamter ist, sich über das dann dort erlittene Unrecht beschwert und keinerlei Verknüpfung zum eigenen Verhalten herstellt.

Der Herr links zeigt auf einem Video auf Instragramm eine sinnvollere Beschäftigung für die Beamten zur Lösung deren Email-Phobie mit weniger krankmachenden Auswirkungen auf die BügerInnen in Österrech.

Wir haben an anderer Stelle schon ausgeführt, dass am Ende der rot-schwarzen Koalition unter SPÖ Bundeskanzler Klima es eine Diskussion zwischen der SPÖ und ÖVP gab, ob die absolute Verjährungsfrist bei gerichtlichen Finanzstrafdelikten, die damals 15 Jahre betrug, verlängert wird und wenn ja um wie viele Jahre.

In Bundesabgabensachen (Steuern) kommt es regelmäßig zu einer bizarren Allianz von ÖVP (CV), somit schwarzen Beamten, mit roten Politikern Gewerkschaftern aber regelmäßig uach schon Beamte zumindest in der Geisteshaltung, und in dieser Kombination ist jedes grausliche Bundesabgabengesetz von der gesetzgebenden Beamtenschaft, die dazu eigentlich nicht befugt ist, denn Gesetzgeber nach Verfassung ist der Nationalrat, in die Welt gesetzt.

Ministerialrat Dr. Plückhahn, mittlerweile verbittert in Pension, hat das einfach nicht gepasst, dass Rot und Schwarz sich nicht auf eine Verlängerung einigen können, die er mit der Begründung wollte, dass die Finanz nicht in der Lage ist Abgabenangelegenheiten innerhalb von 15 Jahren zu erledigen. So hat er einfach in die Gesetzesvorlage den jeweiligen Paragrafen des Finanzstrafgesetzbuches, in dem die absolute Verjährung von gerichtlich strafbaren Finanzdelikten mit 15 Jahren Verjährungsfrist geregelt war, durch das Wort „entfällt“ ersetzt und Ministerrat und Parlament sowie den unfähigen Sprechern/Nationalratsabgeordneten die in der jeweiligen Partei für Steuern „zuständig“ sind, unterschoben. Daher völlig unbemerkt von Ministerrat und Parlament wurde diese Änderung dann Gesetz. Wenn man mittlerweile Steuerberater, Anwälte, Nationalräte, die in irgendwelchen politischen Gremien tätig sind, dieses vorhält, dann bekommt man die bizarrsten Antworten, einschließlich der völlig falschen Behauptung, dass es unrichtig sei, dass es die absolute Verjährung bei gerichtlichen Finanzstrafdelikten nicht mehr gebe.

Mittlerweile fand aber diese Tatsache in Lehrbüchern, zum Beispiel des Univ.-Prof. Leitner, Steuerberater in Linz, Eingang.

Die Reaktion der gesetzgebenden Beamten, des Nationalrates, also der Nationalräte, der Steuerberater, der Anwälte, auf das Belügen des Nationalrates und der Schaffung einer verfassungswidrigen und menschrechtskonventionswidrigen Gesetzeslage, ist, dass diese schlichtweg gar nichts tun.

Jetzt gibt es die Rechtsmeinung, dass eine überlange Verfahrensdauer nicht den Bestimmungen eines fairen Verfahrens gem. Art. 6 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) entspricht und gleichzeitig wurde die absolute Verjährungsfrist bei gerichtlichen Finanzstrafdelikten entfernt und damit gerichtlich strafbare Finanzstrafdelikte mit Völkermord und Mord, was die Verjährung betrifft, gleichgesetzt.
Jetzt könnte man natürlich der Meinung sein, man streicht für alle Gesetzesbestimmungen die absolute Verjährung, das ist aber nicht der Fall. Das hat ganz einfache Gründe, weil ab einem gewissen Zeitablauf die Erinnerung von Zeugen, Parteien usw., derart verblasst ist, dass ein faires Verfahren nicht mehr möglich ist und die Möglichkeit von Fehlurteilen nahezu 100 % erreicht.

Für einfache Verwaltungsstrafdelikte, z. b. wenn man sein Auto an der falschen Stelle geparkt hat, irgendwo um 5 km/h zu schnell gefahren ist, oder man irgendwo falsch abgebogen ist und anderes mehr, gab es ursprünglich eine 6-monatige Verfolgungsverjährung. Das heißt, innerhalb von 6 Monaten musste gegen den Richtigen ein Schritt im Akt sein, ansonsten eine Verfolgungsverjährung eintritt.
Auch das hat ganz einfache Gründe, nämlich dass man bei Kleinigkeiten sich eigentlich nicht mehr erinnert, jedenfalls nicht mehr wenn es länger als 6 Monate her ist.

Diese Bestimmung wurde still und leise, ohne dass irgendein Anwalt gegenüber dem Nationalrat oder den Medien oder sonst jemandem gegenüber aufgeschrien hat, auf ein Jahr verlängert.

Also wer weiß, wann er innerhalb der Familie, oder Freunden, sein Auto vor 9 Monaten verborgt hat? Oder wer weiß, wo er vor 10 Monaten falsch geparkt hat, oder zu schnell gefahren ist, oder falsch abgebogen ist?

Das führt dann weiter zur bereits Anfangs erwähnten Groteske über E-Mails, dass in Verwaltungsangelegenheiten, auch in der Justizverwaltung, E-Mails grundsätzlich zulässig sind.

Zur Zeiten der Monarchie und danach war klar, dass eine Frist um Mitternacht endet und dass man mit einem Telegramm am Telefon, dann in der Folge auch mit einem Telefax, oder in dem man bis 24:00 Uhr auf das Postamt gegangen ist, die Frist wahren kann.
Dann wurde es irgendeinem Beamten fad und dieser wollte ein Gesetz  machen und der hat dann eben eine Gesetzesbestimmung sich überlegt, dass Behördenleiter mittels Kundmachung den Empfang von Faxsendungen und E-Mailsendungen auf die Amtsstunden beschränken können und dies mittels Aushang einer Verordnung kundtun müssen.

Jetzt muss man sich vorstellen, dass es in Österreich eine ganze Fülle von Behörden gibt, mit unterschiedlichen Amtsstunden, und jetzt muss der Bürger, der in der Regel bei Verwaltungsverfahren gar nicht durch einen Anwalt vertreten wird, aber selbst wenn er durch einen Anwalt vertreten wird weiß es der nicht, wissen, bei welcher Behörde ein Telefax oder E-Mail nur während der Amtsstunden als rechtzeitig einlangt und sich auch gleichzeitig erkundigen, wann diese Amtsstunden sind. Ein diesbezügliches österreichisches Verzeichnis der Amtsstunden der einzelnen Behörden gibt es nicht.

Da gibt es dann die gute Frage bei Landespatron-Feiertagen: Entfallen da die Amtsstunden? Dürfen in der Zeit Telefaxe oder E-Mails so zugemittelt werden, dass sie als während der Amtsstunden eingangen gewertet werden, obwohl es diese Amtsstunden an diesem Tag nicht gibt?
Man könnte jetzt sagen, wenn die Frist auf einen Feiertag fällt, dann gilt erst der nächste Werktag als letzter Tag der Frist. Aber gilt das auch für Landesfeiertage, an denen nur die Beamtenschaft und die Schulen frei haben, aber sonst niemand? In diesem Fall würde sich die Frist dann um einen Tag verkürzen.

Es ist jedenfalls für den Bürger nicht mehr nachvollziehbar, warum jetzt auf einmal bei diversen Behörden die Übermittlung nicht bis Mitternacht möglich ist, sondern zu irgendwelchen obskuren Zeiten.

Das ist halt so wie beim Landesverwaltungsgericht Wien, da ist der Präsident, der also offensichtlich eine sehr eigenwillige Einstellung zum demokratischer Rechtsstaat hat, der hat deswegen eine Parteibuch als Karrierevoraussetzung, der macht eine Verordnung und sagt, Fax- und E-Maileingang zählen nur während der Amtsstunden, alles was danach hereinkommt, gilt erst für den nächsten Tag, womit also ein Fristversäumnis des Bürgers provoziert wird. Einen sachlichen Sinn für diese Vorgangsweise gibt es nicht. Wenn man nämlich bis Mitternacht zum Postamt geht, das ist jetzt durch Selbstbedienung wieder möglich, dort bei einem Selbstbedienungsschalter das Schriftstück vor 24:00 Uhr aufgibt, dann ist die Frist gewahrt. Warum bei Fax- oder E-Mail nicht der Versand, sondern der Eingang zählt, ist rechtlich und demokratisch nicht nachvollziehbar, sondern ist einfach Ausfluss des Schikanebedürfnisses einzelner gesetzgebender oder gesetzesvollziehender Beamter.

Beim Verkehr mit den Gerichten gibt es ein WebERV (elektronsicher Rechtsverkehr) und da sind die E-Mails überhaupt laut Entscheidungen der Richter, außer für die Justizverwaltung (Gerichtskosten etc.), verboten gewesen. Dann hat der Oberste Geriichtshof (OGH) ausgeführt, dass in Zivilrechtsverfahren E-Mails sehr wohl fristwahrend sind.
Im Strafverfahren sind gem. § 83 Strafprozessordnung (StPO) E-Mails gesetzlich ausgeschlossen.
In Justizverwaltungsangelegenheiten sind wiederum E-Mails auch an Gerichte zulässig.
Beim Verfassungsgerichtshof kann man mit WebERV Eingaben bis 24:00 Uhr tätigen.
Beim Verwaltungsgerichtshof geht das nicht, da gibt es kein WebERV, genauso wenig bei den Landesverwaltungsgerichten.

Es ist jedenfalls ein Chaos und wir werden da eine genaue Aufstellung machen, was, wie, wann, möglich und zulässig ist, um einfach das enorme Schikanepotential, die Kreativität von gesetzgebenden Beamten und deren Marionetten in den Landtagen und im Parlament, mit dem einzigen Ziel und Zweck, den Bürger in Österreich zu schikanieren, aufzuzeigen.

Wenn der Verfassungsrichter und Professor für öffentliches Recht an der Universität Graz, Dr. ChrstophGrabenwarter, in einem Interview (Experte warnt: „Der Staat kann vieler Akteure nicht mehr habhaft werden“)in der Presse behauptet, "Die Gefährdung des Rechtsstaats ist heute nicht mehr der willkürliche Beamte in einer Bezirksverwaltungsbehörde." hat er nur insofern Recht, als dieser überall bis zu den Ministerien und Parlametn zu finden ist, den schikanösen Beamten gibt es nicht mehr, dann kann man sich nur fragen, ob dieser Herr auf dem Mond lebt, weil dies einfach mit der vorherrschenden Realität in Österreich im Widerspruch steht, indem der schikanierende, leitende und gesetzgebungsfähige Beamte, der gerade so eine zentrale Figur ist, sich Minister und so weiter als Darsteller, Repräsentanten, nach außen hält.

Wir werden berichten:
Zustellmöglichkeiten bei Gerichten, bei Finanzamt, getrennt nach Justiz und Verwaltung
 – wie und wann kann zugestellt werden
Per E-Mail
Per Telefax
Post
Einwurf
Abgabe Einlaufstelle
Per WebERV
Finanzonline

Bernadette Wukounig

=========Original Text von Daniela Pechhacker vom 25.10.2015 18:10:00==========
Ich habe heute gelernt, dass es bezüglich der Art der Übermittlung/Zusendung von Anbringen an Behörden (Gerichte, Polizei, Finanzamt etc.) keine einheitlichen Bestimmungen gibt und dass dieser Umstand für die einbringende Partei sehr mühsam ist, da man sich zuerst erkundigen muss, wie denn Anbringen an den jeweiligen Adressaten fristwahrend eingebracht werden können.
Die nächste Herausforderung besteht dann darin, eine Auskunftsperson (egal ob bei Gericht oder Bezirkshauptmannschaft udgl.) zu finden, die einem korrekte Informationen diesbezüglich gibt oder geben will (!!!).
Dieses Rechtssystem funktioniert eigentlich nur für die Behörden. Diese können sich durch diesen Dschungel irgendwie durchmogeln, wenn es notwendig ist. Eine Privatperson kann nur hoffen, dass sie einen fähigen Rechtsanwalt (die allerdings extrem rar sind) ergattert, der mit diesen Spielchen vertraut ist und mithalten kann.
 
Lg
Daniela Pechhacker



 

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