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arahouglas
19:58 arahouglas hat ein Thema kommentiert „Grazia“-Verleihung am Kinderfest in Graz:  Hallo Leute! Gestern klingelte meine Nachbarin spontan an der Tür und fragte, ob ich Lust auf einen Kaffee hätte. Aus einer kurzen Pause wurde ein langer Abend mit vielen Geschichten aus dem Alltag. Als sie gegangen war, setzte ich mich noch etwas an den Laptop und suchte nach interessanten Online-Spielen. Dabei entdeckte ich casino elon musk. Mich interessiert, welche Spielarten es gibt und worauf man bei den Regeln achten sollte. Ich nehme mir inzwischen lieber Zeit für solche Informationen, anstatt mich sofort zu entscheiden. Danach habe ich noch ein bisschen gelesen und bin früher schlafen gegangen. Eigentlich war nichts Besonderes geplant, aber gerade solche spontanen Begegnungen bleiben mir oft in Erinnerung.
jesekec515
16:15 jesekec515 hat ein Thema kommentiert Extravagantes, edles Brautkleid gesucht:  Hallo zusammen! Bei der Bewertung einer Online-Plattform schaue ich zuerst, ob die wichtigsten Informationen schnell zu finden sind. Gerade bei Glücksspielangeboten sollten Teilnahmebedingungen, Altersbeschränkungen und Hinweise zu möglichen Verlusten verständlich erklärt werden. Bei Casino Kassel würde ich mir deshalb zunächst einen Überblick über die verfügbaren Informationen verschaffen. Anschließend wäre für mich entscheidend, wer hinter der Website steht und ob der Betreiber in Deutschland offiziell zugelassen ist. Eine ansprechende Gestaltung allein sagt schließlich wenig über die Seriosität eines Dienstes aus. Auch die Möglichkeiten, persönliche Spielgrenzen festzulegen, würde ich bei meiner Einschätzung berücksichtigen.
volohovicc
12:50 volohovicc hat ein Thema kommentiert Artgerechte und natürliche Hundeernährung:  Mich haben ausländische Anbieter immer abgeschreckt, deshalb spiele ich nur noch beim lizenzierten Casino Lugano. Die Live-Dealer Tische sind wirklich beeindruckend und bringen echtes Flair nach Hause. Wenn man über lugano casino einsteigt, merkt man direkt den hohen Schweizer Sicherheitsstandard. Alles wird transparent in echten Franken abgerechnet. Ich hatte richtig Glück beim Roulette und der gesamte Gewinn wurde mir ohne lästige Rückfragen sofort auf mein UBS Konto ausbezahlt. Wirklich extrem seriös.
volohovicc
12:29 volohovicc hat ein Thema kommentiert Arbeit oder Prostitution?:  Als Basler kenne ich das echte Grand Casino natürlich bestens, aber die Online-Version ist für den Alltag einfach praktischer. Ich habe mich gestern über Grand Casino Basel angemeldet und direkt mit TWINT mein Konto in Schweizer Franken aufgeladen. Die Plattform läuft super stabil und bietet genau die Spiele, die man auch aus dem echten Casino am Flughafen kennt. Meinen kleinen Gewinn vom Blackjack habe ich mir sofort auf mein Konto bei der Basler Kantonalbank überweisen lassen. Absolut seriös und extrem schnell.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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31.10.2015  |  Kommentare: 0

caselaw verbotene Praxis in Österreich?

caselaw verbotene Praxis in Österreich?
Die normative Kraft des faktischen - auf Deutsch - das Handeln wird zum Gesetz! Ab wann ist das gesetzlos? Immer?

Das österreichische Rechtssystem ist hierarchisch aufgebaut. Sprich es herrscht ein Über- bzw. Unterordnung der einzelnen Rechtsakte.

An oberster Spitze stehen dabei die sog. „Baugesetze der Bundesverfassung“ daran reiht sich die Bundesverfassung selbst, dann kommen die einfachen Bundes- und Landesgesetze und auf ihrer Basis können Behörden Verordnungen und Bescheide erlassen.

Die österreichischen Richter sind also in ihrer Urteilsfindung frei, frühere Urteile können als Auslegungshilfe herangezogenen werden.

Im Gegenteil dazu herrscht im angloamerikanischen Raum das sog. case-law-system. Hierbei müssen sich Richter an sog. „Präzedenzfälle“ halten, wenn sie ihre Urteile fällen. Zur Lösung eines Falles werden also bereits entschiedene Fälle herangezogen , um daraus Urteilsmaximen für den aktuellen Fall zu gewinnen.

Aus dieser Gegenüberstellung lässt sich also schließen, dass ein solches „Fallrecht“ aufgrund von Urteilsgewohnheiten in Österreich verboten ist.

Und dennoch kommt es in der Praxis sogar im Rahmen von Verfassungsrecht zur Anwendung von Gewohnheitsrecht. Als Beispiel dafür möchte ich das Beschlussrecht der Bundesregierung  gem. Art. 69 B-VG nennen.  In der leg. cit. wird jedoch NUR das Präsenzquorum geregelt. Für einen Beschluss durch die Bundesregierung bedarf es der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder der Bundesregierung. Doch vergebens sucht man in dieser Bestimmung nach einer Regelung bezüglich des Konsensquorums. Die herrschende Lehre äußert sich dazu wie folgt: Ein Beschluss der Bundesregierung erfordert Einstimmigkeit, weil dies verfassungsgewohnheitsrechtlich immer so gehandhabt wurde.

Ist es nicht erschreckend, dass gerade das österreichische Verfassungsrecht , DAS Recht des Rechts, das Recht, das über allen anderen Rechten steht und deren Gültigkeit von ihm abhängt, dass man gerade in diesem Rechtsbereich von Gewohnheitsrecht spricht und somit vorsätzlich das Verbotene zum Gesetz macht, dadurch dass „Gewohnheiten“ ähnlich wie im case-law-system immer gleich anwendet werden.

Impliziert diese gewöhnliche Einstimmigkeit, dass alle daran gewöhnt sind nicht dagegen zu stimmen?

Kann ein solches Verhalten als demokratisch oder als verfassungskonform angesehen werden?

Wenn man der Rechtslehre so zuhört und sie verstehen versucht, drängen sich bezüglich dieser Fragen berechtigte Zweifel auf. Denn es ist unvereinbar mit dem demokratischen Prinzip, dass das Verfassungsrecht in Fällen, in denen es ganz offensichtlich Lücken aufweist, von Gewohnheitsrecht spricht und damit versucht diese Lücken zu kompensieren.

In der Theorie geht das Recht und damit die Gesetze vom Volke aus durch Beschluss im Nationalrat was Bundesgesetze betrifft. Die Abstimmung finden im Sitzungssaal, siehe Foto, statt. Nur über CaseLaw und Gewohnheitsrecht wird nichr in diesem Sitzungssaal abgestimmt sondern bei Gerichten, Behörden etc.

LisaP

Feedback Artikel "case_law_Oesterreich"

Hi,

nur ein kurzes Feedback zu deinem Artikel:

Allgemein sehr verständlich, nur ein Absatz war für mich nicht klar. Die beiden Fremdwörter "Präsenzquorum" und "Konsensquorum" verstehe ich nicht.

Außerdem steht im selben Absatz die Abkürzung  "leg. cot.", die ich auch nicht kenne.

Jemand, der sich gar nicht damit befasst, wird es noch weniger verstehen als ich (ich kenn mich auch schon kaum aus, nur in bestimmten Fällen).

Letzte Woche wollte ich im Internet etwas juristisches nachschlagen, doch die Artikel waren so dermaßen kompliziert geschrieben, enorm viele Fremndwörter und komplizierte Formulierungen, dass ich komplett abgeschalten und eine Weile später aufgegeben habe.

Ist ja bei deinem Artikel nicht der Fall, doch auch schon zwei, drei Ausdrücke, die mir nicht geläufig sind, sind mir in der Regel zu viel.

Ich kann mir nicht mal vorstellen, dass bei vielen Urteilen, Rechtsausführungen etc. alle Juristen verstehen, was gemeint ist. Warum sich die Juristen so kompliziert und geschwollen ausdrücken müsse, sodass am Ende niemand mehr was versteht, ist mir ja sowieso ein Rätsel.

Freiwillig tu ich mir solche Texte, bei dem ich mir dumm vorkomme, nicht an. (ist bei deinem Artikel ja auch nicht so, der ist sehr gut, aber allgemein)

 

Sabine


Hey Sabine,

Danke für dein Feedback, das hat mich sehr gefreut.

Ich weiß, was du damit meinst - glaube mir, genau dieses "geschwollene" Daherreden und die komplexen Ausdrücken machen zumindest für mich (ich kann nicht für alle sprechen) dieses Studium so schwer. Man könnte sich so einfach und verständlich ausdrücken, wenn man nur will.
Was mir mit der Zeit auch selbst passiert, ist dass man dann wenn man einmal verstanden hat, was mit  diesen komplizierten Begriffen gemeint ist, auch selbst dieser Schreibweise "verfällt". Du kannst ja mal Constanze fragen, die kann dir das sicher bestätigen.

Für dein Verständnis:
Unter PRÄSENZQUORUM versteht man die Anwesenheit der Abgeordneten im Nationalrat. (Wie viele Mandatare müssen anwesend sein, damit es überhaupt zu einer Abstimmung kommen kann)
Unter KONSENSQUORUM versteht man die Zahl der abgegebenen Stimmen. (wenn bspw. bei erhöhten Quoren 2/3 aller Stimmberechtigten ihre Stimme abgeben, reicht dies für ein gültig zustandsgekommenes Gesetz)

Beim Kürzel " leg. cit." (ein Tippfehler von mir) handelt es sich um den lateinischen Ausdruck für "legis citatae" damit bezieht man sich auf bereits zitierte Gesetzesstellen.

Ich hoffe, dass ich dir etwas Klarheit verschaffen konnte.

Liebe Grüße,
Lisa





By Mummelgrummel [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons
By David Levine from Portland, USA (Canoe  Uploaded by Vydra) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons
Conrad von Soest [Public domain], via Wikimedia Commons


 

Kommentare

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