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arahouglas
19:58 arahouglas hat ein Thema kommentiert „Grazia“-Verleihung am Kinderfest in Graz:  Hallo Leute! Gestern klingelte meine Nachbarin spontan an der Tür und fragte, ob ich Lust auf einen Kaffee hätte. Aus einer kurzen Pause wurde ein langer Abend mit vielen Geschichten aus dem Alltag. Als sie gegangen war, setzte ich mich noch etwas an den Laptop und suchte nach interessanten Online-Spielen. Dabei entdeckte ich casino elon musk. Mich interessiert, welche Spielarten es gibt und worauf man bei den Regeln achten sollte. Ich nehme mir inzwischen lieber Zeit für solche Informationen, anstatt mich sofort zu entscheiden. Danach habe ich noch ein bisschen gelesen und bin früher schlafen gegangen. Eigentlich war nichts Besonderes geplant, aber gerade solche spontanen Begegnungen bleiben mir oft in Erinnerung.
jesekec515
16:15 jesekec515 hat ein Thema kommentiert Extravagantes, edles Brautkleid gesucht:  Hallo zusammen! Bei der Bewertung einer Online-Plattform schaue ich zuerst, ob die wichtigsten Informationen schnell zu finden sind. Gerade bei Glücksspielangeboten sollten Teilnahmebedingungen, Altersbeschränkungen und Hinweise zu möglichen Verlusten verständlich erklärt werden. Bei Casino Kassel würde ich mir deshalb zunächst einen Überblick über die verfügbaren Informationen verschaffen. Anschließend wäre für mich entscheidend, wer hinter der Website steht und ob der Betreiber in Deutschland offiziell zugelassen ist. Eine ansprechende Gestaltung allein sagt schließlich wenig über die Seriosität eines Dienstes aus. Auch die Möglichkeiten, persönliche Spielgrenzen festzulegen, würde ich bei meiner Einschätzung berücksichtigen.
volohovicc
12:50 volohovicc hat ein Thema kommentiert Artgerechte und natürliche Hundeernährung:  Mich haben ausländische Anbieter immer abgeschreckt, deshalb spiele ich nur noch beim lizenzierten Casino Lugano. Die Live-Dealer Tische sind wirklich beeindruckend und bringen echtes Flair nach Hause. Wenn man über lugano casino einsteigt, merkt man direkt den hohen Schweizer Sicherheitsstandard. Alles wird transparent in echten Franken abgerechnet. Ich hatte richtig Glück beim Roulette und der gesamte Gewinn wurde mir ohne lästige Rückfragen sofort auf mein UBS Konto ausbezahlt. Wirklich extrem seriös.
volohovicc
12:29 volohovicc hat ein Thema kommentiert Arbeit oder Prostitution?:  Als Basler kenne ich das echte Grand Casino natürlich bestens, aber die Online-Version ist für den Alltag einfach praktischer. Ich habe mich gestern über Grand Casino Basel angemeldet und direkt mit TWINT mein Konto in Schweizer Franken aufgeladen. Die Plattform läuft super stabil und bietet genau die Spiele, die man auch aus dem echten Casino am Flughafen kennt. Meinen kleinen Gewinn vom Blackjack habe ich mir sofort auf mein Konto bei der Basler Kantonalbank überweisen lassen. Absolut seriös und extrem schnell.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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05.02.2014  |  Kommentare: 0

Warum soll das Spekulieren mit Steuergeldern straffrei gewesen sein?

Warum soll das Spekulieren mit Steuergeldern straffrei gewesen sein?
Muss die Staatsanwaltschaft alle Politiker und Beamten die von Spekulationen wissen anklagen?

Es ist auch wiederrum eines der typischen österreichischen Geheimnisse, dass man nach dem Auffliegen des Finanzskandals in Salzburg, einem ähnlichen Problem in Linz und zahlreicher anderer Probleme diversester Gemeinden und Ländern einfach auf einmal mit der Argumentation kommt, in Zukunft sind Spekulationen mit öffentlichen Geldern durch neue Gesetze zu untersagen.
 
Im Strafrecht weiß man ganz genau, dass wenn ein Angestellter mit Geld, das er im Rahmen seines Unternehmens verwaltet, spekulieren geht, er einen Untreuetatbestand setzt und bis zu 10 Jahre ins Gefängnis geht.

Offensichtlich, wenn das gleiche ein Beamter oder ein Politiker macht, dann tut man so, als wäre das jemals zulässig und somit straffrei gewesen. Das es in beiden Fällen möglicherweise straffrei ist, wenn vor Entdeckung kein, auch kein vorübergehender, Schaden entstanden ist, ist ja etwas ganz Anderes.

Aber grundsätzlich ist das Spekulieren der Politiker und Beamten immer schon strafbar gewesen.

Es stellt sich die Frage, ob es nicht strafbar ist, all jene, die hier an Spekulationskräften mitgewirkt haben, nicht vor den Strafrichter zu stellen, obwohl eigentlich gemäß §78 StPO die Staatsanwaltschaften dazu verpflichtet wären.

 
Strafgesetzbuch

 Untreue
 
§ 153. (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer durch die Tat einen 3 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
 

Strafprozessordnung
 
Anzeigepflicht, Anzeige- und Anhalterecht
Anzeigepflicht
§ 78. (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
(2) Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 1 besteht nicht,
                                        
1.    wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, oder
2.    wenn und solange hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, die Strafbarkeit der Tat werde binnen kurzem durch schadensbereinigende Maßnahmen entfallen.
(3) Die Behörde oder öffentliche Dienststelle hat jedenfalls alles zu unternehmen, was zum Schutz des Opfers oder anderer Personen vor Gefährdung notwendig ist; erforderlichenfalls ist auch in den Fällen des Abs. 2 Anzeige zu erstatten.

Foto von Heinz Schaden, Salzburger Bürgermeister (rechts im Text): Michael Kranewitter, Wikipedia, CC-by-sa 3.0/at
Foto von Gabrielle Burgstaller (Titelbild): SPÖ Presse und Kommunikation
Foto von Siegfried Pichler (links im Text): User:AK-Salzburg

 


 

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