Nach dem Feststellen einer Schwangerschaft wird den werdenden Müttern empfohlen, einen Frauenarzt für die Durchführung der empfohlenen Untersuchungen aufzusuchen. Die nötigen Untersuchungen sind im Mutter-Kind-Pass, der zu einem ständigen Begleiter der Schwangeren, ob im Urlaub oder im Alltag, wird, zusammengefasst. Die Durchführung aller fünf notwendigen Untersuchungen stellt eine Voraussetzung dar, damit die werdende Mutter von der Krankenkasse mit dem Kinderbetreuungsgeld unterstützt wird.
Die erste Untersuchung bei der Frauenärztin soll die echte Schwangerschaft bestätigen, um eine Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft auszuschließen. Wenn die Herzaktion des Kindes festzustellen ist oder wenn die gesamte Länge des Fötus, sprich vom Scheitel bis zum Steiß, gemessen wird, kann das genaue Schwangerschaftsalter vom Arzt festgestellt werden. In der Frühschwangerschaft ist das Berechnen des genauen Entbindungstermins am einfachsten. Zusätzlich werden Blutuntersuchungen durchgeführt. Darunter fallen die Bestimmung der Blutgruppenantikörper, sowie die Untersuchung, ob eine Erkrankung an Toxoplasmose vorliegt. Hat eine Frau im gebärfähigen Alter bereits Toxoplasmose-Antikörper bilden können, besteht keinerlei Gefahr für das Kind. Im anderen Fall muss die Schwangere auf den Verzehr roher tierischer Stoffe verzichten, Kontakt mit Katzenkot vermeiden, sowie nach Gartenarbeiten sorgfältig die Hände waschen.
Die zweite im Mutter-Kind-Pass empfohlene Untersuchung ist für die 18. und 20. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Neben den Untersuchungen beim Hausarzt, die unbedingt in den Mutter-Kind-Pass eingetragen werden sollten, werden außerdem auch weitere Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Dabei werden die Daten über den Kopf- und Bauchumfang aufgezeichnet. Außerdem werden in den Pass die Fruchtwassermengen, Informationen über Plazenta, Herzaktion, Oberschenkelknochenlänge, sowie, wenn bereits vorhanden, die Daten über die Organe und ihren Entwicklungsstand eingetragen. Bei der Untersuchung der Organe wird der Fokus auf die Werte vom Herz gelegt, denn es wird von den Ärzten angenommen, dass alle möglichen Missbildungen das Herz als Ursache haben. Was hierbei allerdings übersehen wird, ist, dass bei dem Auftreten einer Krankheit auch die hormonellen Werte berücksichtigt werden sollten, da diese die häufigsten tatsächlichen Ursachen von Erkrankungen darstellen.
Eine Blutwertemessung wird in der 25. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Es wird nach Hepatitis-Antikörpern (infektiöse Leberentzündung) und bei einem früheren Verdacht zusätzlich nach Blutgruppenantikörpern gesucht. Per Ultraschall werden Wachstum, Fruchtwassermengen, Beschaffenheit des Mutterkuchens und das Wohlbefinden des Babys untersucht. Hiermit fängt die Phase der Lebensfähigkeit für das kleine Leben im Mutterbauch an.
In der 30. bis 31. Schwangerschaftswoche können bereits kurzzeitig Wehen vorkommen. Sollten diese an Häufigkeit zunehmen, ist eine weitere Untersuchung, vor allem mit einem CTG-Gerät, der die Herzfrequenz des Kindes und die Wehentätigkeit der Mutter feststellt, wichtig.
In der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche sollten diese Untersuchungen in einem Abstand von 2 bis 3 Wochen wiederholt werden. Ansonsten wird bei der vierten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung weiterhin das Wachstum des Kindes beobachtet. In dieser Zeit sollte die Schwangere mit einem von der Frauenärztin ausgegebenen Antragsformular eine Anmeldung bei einer der ausgesuchten Geburtsanstalten durchführen, um sich einen Platz zu sichern.
Als zusätzliche Untersuchung wird von vielen Ärzten ein Blutzucker-Belastungs-Test empfohlen (oGTT), um eine Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig zu erkennen.
(vs)
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