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Ich bin Vater, kein Besucher
23.08.2010
Seit August 2010 können in Deutschland unverheiratete Väter mit einem gemeinsamen Sorgerecht für das Kind rechnen. In Österreich wird heftig über die geteilte Obsorge diskutiert.

Nach einer Trennung eines unverheirateten Paares wird die Obsorge über das gemeinsame Kind nach dem noch geltenden Gesetz der Mutter zugeteilt. Der Vater kann mit Zustimmung der Mutter ein Besuchsrecht bekommen. Aus unterschiedlichen Gründen wird dem Vater aber oft der Kontakt zum Kind verweigert. Es kann Monate bis Jahre dauern, bis ein Antrag beim Pflegschaftsgericht für eine gemeinsame Obsorge in Betracht gezogen wird und ein positives Ergebnis daraus resultiert.

Einerseits sieht die Meinung der Regierung zurzeit vor, dass die Initiative für ein gemeinsames Sorgerecht durch den Vater geäußert wird, andererseits kann, wenn dies bereits gleich nach der Geburt des Kindes passiert ist, ein Widerspruch der Mutter zu einer automatischen Annullierung führen. „Es darf nicht sein, dass Frauen aus Angst vor zu viel Einflussnahme den Vater nicht bekannt geben“, betont Justizministerin Bandion-Ortner (www.oe24.at).

Doch bei dieser ganzen Diskussion über Regelungen werden leider allzu oft die Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit des Kindes vernachlässigt.

 

„Mein Sohn hatte ein so genanntes Entfremdungssyndrom. Er wollte nicht mehr aus der Wohnung und hat einen Bogen um mich gemacht… Als dann aber endlich der Beschluss da war, dass ich ihn abholen darf, hat er mich geküsst“, berichtet Guido Löhlein, ein lediger Vater aus Wien, im „Kurier“ über seine Erfahrungen aus den Rosenkriegszeiten mit der Kindesmutter. Das Kind wird zu einer Spielfigur in den für beide Seiten schwierigen Zeiten eines Mitsorge-Streites. Haben die Eltern vor der Trennung gemeinsam gewohnt, so hat sich für das Kind ein sicherer Hort gebildet, der als eine Einheit gegolten hat und nach einer gezwungenen Trennung in sich zusammengefallen ist. Oft übertragen sich die Befindlichkeiten der Mutter auf das Kind, vor allem wenn diese verlassen wurde. Ständiges Kommen und Gehen des Vaters, wenn die Mutter dies beschließt und nicht wenn das Kind das Bedürfnis nach Kontakt zum Vater hat, Streitereien und Austausch von Befindlichkeiten unter den Eltern führen zu einer psychischen Belastung des kindlichen Organismus. Das Kind steht nicht nur im Mittelpunkt des Streits zwischen den Eltern, nachdem es bereits die Sicherheit seines bisherigen Zuhauses verloren hat, viel zu oft gibt gerade das Kind sich die Schuld an allem, weil es die Gedankenwelt der Eltern nicht begreifen kann. Die Eltern waren bisher immer eins, doch plötzlich sind sie Feinde. Das oben beschriebene Entfremdungssyndrom ist nur eine der möglichen Folgen, dazu kommen eine hohe Anzahl an psychosomatischen Erkrankungen.

Ist der Vater lediglich Besucher oder besitzt er allein aus biologischen Gründen ein Recht auf Kontakt mit dem eigenen Kind? Ist dann die Bezeichnung „Besuchsrecht“ nicht von vorneherein eine falsche?

Sollte für die Eltern über ihre eigenen Befindlichkeiten hinaus und trotz aller Streitereien nicht das Wohl und die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund stehen?

(vs)

Fotos: bjearwicke
           ksvignette












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